Sonderreue läuft ab, welches Steuerkennzeichen ist für die Zahlung zu verwenden?

Es naht Frist 31. Mai für den Zugriff auf besondere Reue was es Ihnen ermöglicht die Deklarationen regulieren im Zusammenhang mit 2022 und den Vorjahren, die davon profitieren Sanktionen auf ein Achtzehntel des Minimums reduziert.

Um dieses Tool zu nutzen fiskalischer Waffenstillstand Bis zum Ende des Monats müssen die Verstöße beseitigt und durchgeführt werden erste Zahlung der geschuldeten Beträge.

Die Hinweise zur Abgabenordnung richten sich nach dem begangenen Verstoß und weiter Ausfüllen des F24-Formulars für die Bezahlung.

Welches Steuerkennzeichen ist für die Zahlung der Raten der Sonderreue zu verwenden?

Das Datum des 31. Mai 2024 wurde durch Gesetzesdekret Nr. 1 festgelegt. 39/2024, mit dem der Regularisierungskalender neu geschrieben wurde.

Aufgrund der Änderungen, die sich bei den Anwendungsmodalitäten von Artikel 1 Absätze 174 bis 178 des Haushaltsgesetzes 2023 ergeben haben, sind die Steuerzahler dazu aufgerufen Unregelmäßigkeiten und Auslassungen beseitigen es ist bei die fälligen Beträge zahlen bis zum Monatsende auf folgende Weise:

  • diejenigen, die darauf zugreifen neue besondere Buße für 2022 muss das bezahlen fällige Beträge in einer einzigen Zahlung oder die erste der vier Raten des Plans;
  • diejenigen, die von der Möglichkeit der Rückkehr profitieren ursprüngliche Reue (bezogen auf 2021 und frühere Jahre) sie gießen die volle Summe oder die ersten fünf Ratendie nun abgelaufen sind, wenn man sich den im Haushaltsgesetz 2023 vorgesehenen Fahrplan anschaut und dann mit den nächsten drei fortfährt.

Für spätere Zahlungen gelten folgende Gebühren Zinsen in Höhe von 2 Prozent pro Jahr.

Wie auf dem Portal der Agentur der Einnahmen angegeben, ist die Durchführung aus betrieblicher Sicht erforderlich Zahlung es ist notwendig, sich darauf zu beziehen Anweisungen in Resolution Nr. 6 von 2023 die von Fall zu Fall berichtet Steuer-Code zu verwenden, wobei die Einzelheiten der Zahlenfolgen auch für die Bezahlung der anzugeben sind Zinsen aus Reue und Raten.

Ablauf der Sonderreue, Anleitung zur Eingabe des Steuerkennzeichens im F24-Formular

Basierend auf den Verstößen, die mit dem behoben werden sollen besondere Reueist es notwendig, in der anzugeben F24-Modell Der Steuer-Code in den spezifischen Abschnitten für die Zahlungsart und immer entsprechend den in der Spalte angegebenen Beträgen „bezahlte Schuldenbeträge“.

Im Feld „Bezugsjahr“ Es ist der Steuerzeitraum anzugeben, auf den sich der Verstoß bezieht.

Steuerzahler, die sich dafür entschieden haben Zahlung in Raten müssen die Felder ausfüllen, die das angeben Anzahl der gezahlten Raten und das gesamt.

Nach dieser Logik muss bei der Zahlung in einer Einzellösung der Wert angegeben werden „0101“.

All die detaillierte Anleitung sind im vollständigen Wortlaut der Resolution Nr. 6 von 2023 enthalten.

Agentur der Einnahmen – Beschluss Nr. 6 vom 14. Februar 2023
Steuerkennzeichen für die Zahlung von Beträgen im Zusammenhang mit der Steuerruhe

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die nächsten Fristen, die eingehalten werden müssen, um von der Sonderreue zu profitieren.

Besondere Reue Geltungsbereich Zahlungsbedingungen
Artikel 3, Absatz 12-undecies, des Gesetzesdekrets vom 29. Dezember 2023, Nr. 215 Verstöße gegen gültig abgegebene Erklärungen, die sich auf den laufenden Steuerzeitraum zum 31. Dezember 2022 beziehen In einer einzigen Zahlung bis zum 31. Mai 2024 oder in 4 Raten, zahlbar innerhalb der folgenden Fristen:
  • erste Rate bis 31. Mai 2024;
  • zweite Rate bis 30. Juni 2024;
  • dritte Rate bis zum 30. September 2024;
  • vierte Rate bis zum 20. Dezember 2024.
Artikel 7 Absatz 7 des Gesetzesdekrets vom 29. März 2024, Nr. 39 Verstöße gegen gültig eingereichte Steuererklärungen, die sich auf die aktuelle Steuerperiode zum 31. Dezember 2021 und frühere Steuerperioden beziehen In einer Einmalzahlung bis zum 31. Mai 2024 oder nach folgendem Ratenplan:
  • ein Betrag in Höhe von fünf der acht bis zum 31. Mai geplanten Raten;
  • sechste Rate bis zum 30. Juni 2024;
  • wöchentliche Rate bis 30. September;
  • Achte Rate bis zum 20. Dezember 2024.
Artikel 1, Absatz 174, Gesetz vom 29. Dezember 2022 n. 197 (Originalfassung) Verstöße gegen gültig eingereichte Steuererklärungen, die sich auf die aktuelle Steuerperiode zum 31. Dezember 2021 und frühere Steuerperioden beziehen Kommende Fristen:
  • 30. Juni 2024;
  • 30. September 2024;
  • 20. Dezember 2024.

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