Gemeinde Crotone – Umwelt

Der Stadtrat genehmigte auf Vorschlag der III. Ratskommission Änderungen und Ergänzungen der städtischen Tierschutzverordnung.

Regelung, die das Ziel verfolgt, ein korrektes Verhältnis zwischen Mensch und Tier herzustellen, ihr korrektes Zusammenleben zu regeln, Tiere in einer umfassenderen Kultur des Respekts, der Toleranz und der Verurteilung zu schützen und jede Form von Misshandlung von Tieren und deren Aussetzung zu verfolgen.

Wie die Präsidentin der III. Ratskommission Antonella Passalacqua erklärt, „wurden einige Änderungen und Ergänzungen der Verordnung im Einvernehmen mit der Umwelträtin Angela Maria De Renzo und mit der Verfügbarkeit der Büros und insbesondere von Dr. Daniela Corasaniti, my.“ vorgenommen Ihnen beiden sei es zu verdanken, dass sie dazu beigetragen haben, ein Gesetz zur Regelung des Schutzes und Wohlergehens von Tieren noch wirksamer zu gestalten.“

Zu den Änderungen gehörte insbesondere, dass Tiere in gewerblichen Betrieben stets vor der Sonne geschützt werden müssen und je nach Tierart regelmäßig mit Wasser und Futter versorgt werden müssen und dass sie bei jeder nicht branchenbezogenen gewerblichen Tätigkeit zur Schau gestellt werden müssen Das Mitführen lebender Tiere auf dem Gelände ist verboten.

Darüber hinaus ist es verboten, noch nicht voll entwickelte Tiere zu verkaufen oder auszustellen.

„Ich möchte auch betonen, dass die Verordnung die Haustiertherapie bereits als Co-Therapieinstrument zur Ergänzung traditioneller Behandlungen anerkennt.
„Wir setzen uns für die Förderung von Pflege-, Rehabilitations- und Hilfsaktivitäten in der Region unter Einsatz von Tieren ein“, schließt Präsident Passalacqua

Crotone, 17. Mai 2024

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