Hausplan 2024, vom CDM genehmigter Entwurf – idealista/news

Es besteht die Möglichkeit einer Amnestie für Eingriffe, die unter teilweiser Nichteinhaltung der Baugenehmigung oder des SCIA durchgeführt werden, wodurch die Institution der doppelten Konformität überwunden wird. Dort Entwurf eines Hausplans 2024 Nach Prüfung durch den Vorrat wurde es am 24. Mai vom Ministerrat genehmigt. Mal sehen, was es vorhersagt der Text

Die Amnestie

Das Gesetz sieht insbesondere vor, dass bis zum Ablauf der Fristen der Baugenehmigung und in jedem Fall bis zur Verhängung von Verwaltungssanktionen „die für den Missbrauch verantwortliche Person oder der derzeitige Eigentümer der Immobilie die Baugenehmigung einholen und den Bericht einreichen kann.“ Bescheinigung über die Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen der Amnestie, wenn der Eingriff den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden städtebaulichen Vorschriften sowie den Anforderungen der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauvorschriften entspricht.

Für Eingriffe, die bis zum 24. Mai 2024 durchgeführt werden, besteht eine Toleranz von bis zu 5 % der in den Baugenehmigungen vorgesehenen Fläche. Dies ist in einem Entwurf des Wohnungsbauplans vorgesehen, der im Vorbeirat geprüft wird morgiger Ministerrat.

Das Gesetz sieht insbesondere vor, dass die Nichteinhaltung der Höhe, der Abstände, des Volumens, der überdachten Fläche und aller anderen Parameter der einzelnen Immobilieneinheiten keinen Bauverstoß darstellt, wenn sie weniger als 5 % der in der Genehmigung vorgesehenen Werte betragen Grundstücke bis 100 m2; innerhalb von 4 % für Immobilien von 100 bis 300 m2, innerhalb von 3 % für Immobilien von 300 bis 500 m2 und innerhalb von 2 % für Immobilien über 500 m2.

Der Entwurf führt „exekutive Toleranzen“ auch für „die geringere Größe des Gebäudes, das Versäumnis, nichttragende architektonische Elemente zu schaffen, die exekutiven Unregelmäßigkeiten von Außen- und Innenwänden und die unterschiedliche Lage der Innenöffnungen sowie die unterschiedliche Ausführung der darunter fallenden Arbeiten“ ein der Begriff der gewöhnlichen Wartung, vor Ort korrigierte Entwurfsfehler und wesentliche Fehler in der Entwurfsdarstellung der Werke“.

In Erdbebengebieten muss ein Techniker bescheinigen, dass die Eingriffe den Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Hausplan, Nutzungsänderung

„Die Änderung der beabsichtigten Nutzung der einzelnen Immobilieneinheit ohne Arbeiten innerhalb derselben Funktionskategorie“ und „zwischen den Funktionskategorien, die sich auf die Kategorie beziehen: Wohnen; Touristenunterkunft; produktiv sowie Büro und Gewerbe“. Dies ist in einem Entwurf des Wohnungsbauplans vorgesehen, der vom Vorrat geprüft wird und morgen dem Ministerrat vorgelegt werden soll.

Für Immobilieneinheiten im ersten Obergeschoss ist „der Übergang zur Wohnnutzung nur in den im Bebauungsplan und in der Bauordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig“.

Apotheken- und Schulzelte dürfen bestehen bleiben

Abnehmbare Glasfenster auf Loggien und Balkonen, Pergola-Markisen aber auch Laubengänge innerhalb des Gebäudes können in freien Gebäuden und daher ohne „jede Qualifikation, Genehmigung und/oder Kommunikation“ eingebaut werden. Dies ist in einem Entwurf des Wohnungsbauplans vorgesehen, der vom Vorrat geprüft wird und morgen dem Ministerrat vorgelegt werden soll.

Die eingebauten Elemente dürfen keine „stabil geschlossenen Räume mit daraus resultierenden Volumen- und Flächenschwankungen“ bilden und müssen „die optische Wirkung und die scheinbare Masse auf ein Minimum reduzieren“.

Die abnehmbaren Strukturen, die während des mit Covid-19 verbundenen nationalen Ausnahmezustands für Gesundheits-, Wohlfahrts- und Bildungszwecke geschaffen und „in Betrieb gehalten“ wurden, können „abweichend von der zeitlichen Beschränkung installiert bleiben“, sofern „nachweisliche und objektive Anforderungen erfüllt sind“. um den anhaltenden Bedarf zu demonstrieren

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