Sie haben bis Mittag Zeit, abzustimmen

Hier sind wir. Heute, am 9. Juni 2024, ist das Schweizer Volk aufgerufen, seine Meinung zu vier Bundesthemen zu äußern. Damit ist es aber noch nicht getan, denn das Tessin wird auch mit drei Themen kantonaler Kompetenz eine leckere, wenn auch nicht sehr leckere Wendung haben. Wer seinen Wunsch noch nicht schriftlich geäußert hat, kann bis zum Mittag in die Wahllokale gehen oder die ausgefüllten Umschläge zusammen mit der Legitimationskarte in die städtischen Briefkästen einwerfen. Wer sich über die Themen und Positionen der Parteien informieren möchte, kann sich hier einen genaueren Überblick verschaffen. Alternativ finden Sie hier die abschließende Zusammenfassung.

In der Schweiz erhält jeder die medizinische Versorgung, die er braucht. Die damit verbundenen Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. In den letzten Jahrzehnten sind diese Kosten dramatisch gestiegen und mit ihnen auch die Krankenkassenprämien, die für einen Teil der Bevölkerung eine immer stärkere Belastung darstellen. Rund ein Viertel der Versicherten profitiert von einer Prämienverbilligung, die durch Bundes- und Kantonsbeiträge finanziert wird. Bei einer Erhöhung der Gesundheitskosten erhöht der Bund automatisch seinen Beitrag; die Kantone tun dies nur teilweise.

Die Initiative verlangt, dass die von den Versicherten gezahlten Prämien 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens nicht überschreiten. Bund und Kantone sollen daher die Mittel für die Prämienverbilligung erhöhen und der Bund soll mindestens zwei Drittel der Beträge dieser Prämienverbilligungen übernehmen. Die Initiative würde Mehrkosten in der Höhe von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursachen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie entwickelten jedoch einen indirekten Gegenentwurf. Heute erhöht der Bund seinen Beitrag zur Prämienverbilligung automatisch, wenn die Kosten der obligatorischen Versicherung steigen. Damit die Kantone dasselbe tun, verlangt der Gegenvorschlag von ihnen die Zahlung eines Mindestbeitrags. Die Mehrkosten für die Kantone würden sich auf mindestens 360 Millionen Franken belaufen, während für den Bund keine Mehrkosten anfallen würden. Der indirekte Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und keine Volksabstimmung beantragt wird.

In der Schweiz profitiert jeder von einer guten Gesundheitsversorgung und erhält die Pflege, die er braucht. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Seit der Einführung im Jahr 1996 sind diese Kosten dramatisch gestiegen, ebenso wie die Krankenversicherungsprämien. Der Anstieg ist unter anderem auf die Alterung der Bevölkerung und die Einführung neuer Therapien und Medikamente zurückzuführen, die immer häufiger eingesetzt werden. Dazu tragen auch kontraproduktive Anreize und ineffiziente Strukturen bei.

Die Initiative fordert die Einführung einer Kostenbremse. Der maximale Anstieg der Kosten für die Pflichtversicherung soll künftig von der Lohnentwicklung und dem Wachstum der Volkswirtschaft abhängen. Der Bundesrat soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Versicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Kostensteigerungen in zulässigen Grenzen bleiben. Die Initiative legt weder fest, wie Löhne und Wirtschaftswachstum berechnet werden, noch welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Sie werden daher vom Parlament im Gesetz verankert.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben jedoch einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, wonach der Bundesrat alle vier Jahre nach Anhörung der Interessenträger im Gesundheitswesen die maximal zulässige Erhöhung der Kosten der obligatorischen Versicherung festlegt. Wird dieser Schwellenwert überschritten, sollten Bundesrat und Kantone Korrekturmassnahmen in Betracht ziehen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und keine Volksabstimmung beantragt wird.

Im Frühjahr 2020 erreichte die COVID-19-Pandemie die Schweiz. Um die Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems, insbesondere der Spitäler, zu vermeiden, hat der Bundesrat einschneidende Massnahmen beschlossen. Gleichzeitig haben Forscher auf der ganzen Welt mit der Entwicklung von Impfstoffen gegen das neue Virus begonnen. Große Teile der Bevölkerung haben große Erwartungen an diese Impfstoffe und an die Impfung als Mittel zur Überwindung der Pandemie, während andere dagegen waren. In diesem politischen und gesellschaftlichen Kontext wurde diese Initiative im Herbst 2020 vorangetrieben.

Nach Ansicht der Initiatoren der Initiative dürfen Eingriffe, die die physische oder psychische Unversehrtheit einer Person beeinträchtigen, nur durchgeführt werden, wenn die Person ihr Einverständnis gegeben hat. Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist bereits heute in der Bundesverfassung verankert. Dieses Grundrecht schützt den Körper vor Eingriffen des Staates. Darüber hinaus fordert die Initiative, dass niemand für die Verweigerung einer Einwilligung bestraft oder bestraft wird. Im Text der Initiative ist nicht von „Impfungen“, sondern ganz allgemein von „Eingriffen in die körperliche oder psychische Unversehrtheit“ die Rede und umfasst damit grundsätzlich jede Handlung des Bundes, der Kantone und Gemeinden, die den menschlichen Körper betrifft, wie z polizeiliche Tätigkeit und Strafvollstreckung. Im Falle einer Annahme der Initiative würden die konkreten Konsequenzen von den Umsetzungsmethoden und der Rechtsprechung abhängen.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil ihr Hauptziel, nämlich die Achtung der körperlichen Unversehrtheit, bereits in der Verfassung als Grundrecht verankert ist. Schon heute kann niemand ohne seine Zustimmung geimpft werden. Darüber hinaus sind die Folgen der Initiative, beispielsweise für die justizielle und polizeiliche Tätigkeit, unklar.

Es ist schwieriger geworden, eine konstante Energieversorgung der Schweiz das ganze Jahr über sicherzustellen. Aufgrund des Umbaus der Stromversorgungssysteme in Europa und internationaler Konflikte kann es in den Wintermonaten zu Engpässen kommen, wenn nicht ausreichend Strom importiert werden kann. Darüber hinaus wächst in der Schweiz der Bedarf an Strom, beispielsweise zur Deckung des Bedarfs der Wirtschaft, aber auch für Elektroautos und Wärmepumpen. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat das Parlament das Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Gegen dieses Gesetz wurde ein Referendum ausgerufen.

Das Projekt schafft die Grundlage für eine rasch steigende Stromproduktion in der Schweiz aus erneuerbaren Quellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse. Damit wollen wir die Unabhängigkeit der Stromversorgung unseres Landes stärken. Das Projekt umfasst Förderinstrumente und neue Anforderungen an Stromerzeugung, -transport, -speicherung und -verbrauch. Die Steigerung der Stromproduktion aus Solarenergie muss vor allem durch auf Gebäuden installierte Anlagen erfolgen. In den als geeignet erachteten Gebieten können Windparks und große Solaranlagen, die für die Stromversorgung im Winter besonders wichtig sind, von erleichterten Planungsbedingungen profitieren. Auch die 16 im Gesetz genannten Wasserkraftwerke profitieren von Planungskonzessionen, um die Möglichkeit zu verringern, dass eine mögliche Berufung die Realisierung eines Projekts behindert. Sie können auch weiterhin über neue Energieprojekte abstimmen.

Für Bundesrat und Parlament ist das Projekt dringend notwendig, da es wesentlich dazu beiträgt, die Zuverlässigkeit der Stromversorgung unseres Landes zu gewährleisten, Natur und Landschaft zu schonen und einen konkreten Schritt hin zu einer geringeren Ausbeutung fossiler Energien darstellt. Nach Ansicht des Referendumsausschusses erleichtert das Gesetz jedoch die Entwaldung und ermöglicht die Verwüstung der Landschaft sowie die Zerstörung geschützter Biotope. Es schränkt die Souveränität des Volkes, der Kantone, wenn nicht sogar der Gemeinden ein. Um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten, gäbe es alternative Lösungen.

– Änderung des Steuergesetzes vom 21. Juni 1994 (LT) vom 12. Dezember 2023; die sogenannte “Steuerreform»;

– Gesetzesdekret über die Gewährung eines Kredits von 76 Millionen Franken für den Kauf des ehemaligen Banca del Gottardo-Gebäudes im Besitz der EFG Bank SA und eines Kredits von 6,44 Millionen Franken für die Planung seiner Renovierung und logistischen Anpassung sowie für eine Machbarkeitsprüfung und Entwurfsstudie für die Räume, die für den provisorischen Hauptsitz vorgesehen sind, der für die Renovierung des Justizpalastes am 7. Februar 2024 erforderlich ist; mit anderen Worten „Neuer Justizpalast“ genannt;

– Änderung vom 17. Oktober 2023 des Gesetzes über die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Tessin vom 6. November 2012 (LIPCT); die «IPCT-Entschädigungsmassnahmen».

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