Das Verbot der Impfpflicht scheitert

Das Verbot der Impfpflicht scheitert
Das Verbot der Impfpflicht scheitert

Christian Merz / Keystone

Die Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ hätte laut der ersten Hochrechnung abgelehnt werden müssen.

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09. Juni 2024 – 12:11

Das Schweizer Stimmvolk wurde an diesem Wochenende zum vierten Mal zu einem Thema im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie an die Urnen gerufen. Und wohl bereits zum vierten Mal sind die Bürger den Empfehlungen der Regierung und der Mehrheit des Parlaments gefolgt, so die erste Hochrechnung des Instituts Gfs.Bern.

Anlässlich der dritten Abstimmung im Juni 2023 hätten fast 62 % der Wähler und Wähler ihr Vertrauen in den Bundesrat für die Bewältigung der Gesundheitskrise erneuert und das Covid-19-Gesetz angenommen, gegen das es diesmal eine Volksabstimmung gab Der Anteil hätte massiver sein müssen.

Tatsächlich ergab die jüngste Umfrage, dass 75 % der Befragten gegen oder eher gegen die Initiative waren.

Die Initiative wurde während der Pandemie als Reaktion auf die von der Regierung beschlossenen Beschränkungen ins Leben gerufenExterner Link Der von der Schweizerischen Freiheitsbewegung geförderte Grundsatz sah vor, dass „Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen“. Im Text heißt es außerdem, dass „die betroffene Partei nicht bestraft werden darf und auch keine sozialen oder beruflichen Nachteile erleiden kann, wenn sie ihre Einwilligung verweigert“.

Auch wenn die Impfung im Initiativtext nicht klar erwähnt wurde, war genau dies das Ziel des Fördergremiums.

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In der Schweiz wurde an den Wahlurnen eine Impfpflicht getestet

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24. April 2024

Am 9. Juni ist das Schweizer Volk erneut aufgerufen, über ein Thema im Zusammenhang mit Covid-19 abzustimmen. Im Zentrum der Debatte: Impfpflicht.

Mehr Impfpflicht steht in der Schweiz an der Wahlurne auf dem Prüfstand

Als die Initiative Ende 2020 ins Leben gerufen wurde, gab es noch keinen Impfstoff gegen Covid-19. Später, als dies entwickelt wurde, verhängte die Regierung eine Zeit lang einige Beschränkungen für ungeimpfte Personen. Insbesondere durften sie bestimmte öffentliche Orte, etwa Restaurants, ohne Vorlage eines negativen Tests nicht betreten.

Eine untragbare Situation für einen Teil der Bevölkerung und für diejenigen, die die Initiative vorangetrieben haben. „Weder die Politik, noch die Pharmaindustrie, noch internationale Organisationen müssen darüber entscheiden, was in unserem Körper landet“, heißt es auf der Website der Freiheitsbewegung. Ein weiteres Argument dieser Bewegung – das keine Beweise liefert – ist, dass sie der Bevölkerung künftig Chips unter die Haut implantieren werden.

Nur die UDC unterstützte die Initiative

Unter den großen Parteien unterstützte nur die Mitte-Demokratische Union (UDC, rechtssouveränistisch) die Initiative.

„Es besteht bereits ein Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere im Hinblick auf die körperliche und geistige Unversehrtheit“, erklärte UDC-Ständerat Pirmin Schwander im Wahlkampf. Während der Pandemie wurde dieses Recht jedoch eingeschränkt und verletzt. Deshalb ist eine Ergänzung der Verfassung notwendig.“

Argumente, die weder zuvor in der Regierung und im Parlament noch an diesem Wochenende bei den Wählern Einzug gehalten haben.

„Bereits heute kann niemand ohne seine Zustimmung geimpft werden“, betonte die Regierung und stellte fest, dass das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit bereits in der Verfassung verankert ist und „nur aus sehr wichtigen Gründen und unter den in der Verfassung festgelegten Bedingungen eingeschränkt werden kann.“ Verfassung selbst“.

Darüber hinaus hätte die Initiative, so behaupteten die Gegner, voraussichtlich auch Auswirkungen auf andere Bereiche gehabt, beispielsweise auf die Polizeiarbeit.

„Wenn man es wörtlich nimmt, kann man einer verdächtigen Person nicht mehr ohne ihre Zustimmung DNA entnehmen“, bemerkte der sozialistische Nationalrat Baptiste Hurni während der Debatten.

Eine Impfpflicht ist nicht völlig ausgeschlossen

Tatsächlich ist eine Impfpflicht in der Schweiz nicht gänzlich ausgeschlossen. Das Gesetz zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen legt dies in Artikel 22 festExterner Link dass „die Kantone bei erheblicher Gefahr eine Impfpflicht für gefährdete Bevölkerungsgruppen, insbesondere exponierte Personen und Personen mit bestimmten Tätigkeiten, anordnen können“.

Ein Schritt, den während der Pandemie keine kantonale Behörde unternommen hatte. Im Gegensatz zu einigen Institutionen und Unternehmen.

In Genf beispielsweise hatte das Universitätsspital von September 2021 bis August 2022 allen neu eingestellten Mitarbeitern eine Impfpflicht auferlegt.

Die Fluggesellschaft Swiss hatte 150 Besatzungsmitglieder entlassen, die den Impfstoff verweigert hatten. Ein Fall, den die Schweizer Justiz klären muss. Einige der entlassenen Personen haben tatsächlich ihren früheren Arbeitgeber angeprangert und behauptet, die Maßnahme sei unverhältnismäßig, obwohl sie im Tarifvertrag für das Kabinenpersonal vorgesehen sei. Das zuständige Zürcher Gericht hat noch nicht entschieden.

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