Covid-19, keine Maskenpflicht mehr auf Stationen für gebrechliche Menschen. Das Rundschreiben des Ministeriums

Covid-19, keine Maskenpflicht mehr auf Stationen für gebrechliche Menschen. Das Rundschreiben des Ministeriums
Covid-19, keine Maskenpflicht mehr auf Stationen für gebrechliche Menschen. Das Rundschreiben des Ministeriums

Ab heute entfällt die Pflicht zum Tragen von Masken für Arbeitnehmer, Benutzer und Besucher in den Abteilungen von Gesundheitseinrichtungen, in denen gebrechliche, ältere oder immungeschwächte Patienten untergebracht sind (die von den Gesundheitsabteilungen der Einrichtungen selbst identifiziert werden), sowie in den Abteilungen für soziale Gesundheit und soziale Einrichtungen, von RSAs bis hin zu Hospizen. Dies ist im Entwurf eines Rundschreibens der Abteilung für Prävention des Gesundheitsministeriums festgelegt. Sobald die Verpflichtung erloschen ist, empfiehlt das Dokument „den ärztlichen Leitern von Gesundheits-, Sozial- und Wohlfahrtseinrichtungen, einschließlich Gastgewerbe und Langzeitpflegeeinrichtungen, als Träger von Gesundheits- und Hygienefunktionen, die Möglichkeiten zur Regelung der Nutzung zu prüfen.“ von Atemschutzgeräten in den verschiedenen Kontexten Ihrer Einrichtung unter Berücksichtigung der Ausbreitung luftübertragener Viren, der Merkmale der Umgebungen (z. B. Belüftung) sowie der Art der Patienten, Arbeiter oder Besucher, die diese häufig aufsuchen, je nach Ausmaß der Atemschutzgeräte Risiko einer Infektion oder Übertragung (z. B. bei Vorliegen von Atemwegsbeschwerden oder unter Berücksichtigung der Saisonalität) und das Potenzial für die Entwicklung einer schweren Erkrankung im Falle einer Exposition.“

Die bisherige Verordnung sah neben der Pflicht zum Tragen einer Maske für Abteilungen, in denen sich fragile Menschen aufhalten, auch den Gesundheitsämtern der Einrichtungen einen Ermessensspielraum bei der Entscheidung über den Einsatz von Atemschutzgeräten in verschiedenen Abteilungen – etwa Notaufnahmen – und in Wartezimmern und erklärten, dass die Nutzung auch für alle Personen mit Atemwegsbeschwerden vereinbart werden könne.
In dem neuen Rundschreiben wird hervorgehoben, dass „die Gesundheitsdirektoren hinsichtlich des Gesundheitspersonals alle Maßnahmen in Bezug auf dieses Personal umsetzen werden“. Zu diesem Zweck kann es auch nützlich sein, die auf der speziellen Website des Höheren Instituts für Gesundheit verfügbaren Hinweise zu konsultieren Gesundheitspflege”. Schließlich „wird den Gesundheitsdirektoren empfohlen, dem Personal, den behandelten Personen und Besuchern angemessene Anleitungen zur Einhaltung angemessener organisatorischer Maßnahmen wie Triage, Einhaltung von Standardvorkehrungen (z. B. Händehygiene) und zu den erforderlichen Umweltmaßnahmen, einschließlich regelmäßiger Reinigung, zu geben.“ Böden und Desinfektion von Oberflächen mit gegen Viren wirksamen Desinfektionsmitteln, häufiges Lüften und korrekte Abfallentsorgung.“

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