Die Gemeinde wendet sich an Privatpersonen

BRINDISI – Auch in diesem Jahr wendet sich die Stadtverwaltung von Brindisi an Privatpersonen, um an der Nordküstenstraße neue Parkplätze für Strände und Badeanstalten zu finden. Der von Bürgermeister Marchionna geleitete Rat hat den Leitern der betroffenen Sektoren und dem Kommandeur der örtlichen Polizei den Auftrag erteilt, Maßnahmen zur Auffindung der Gebiete zu ergreifen. Die Parkplätze werden vom 1. Juni bis zum 30. September in Betrieb sein, bis das Verfahren zur Schaffung öffentlicher Parkplätze im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft eingeleitet und abgeschlossen ist.

Einen ähnlichen Prozess hatte die Rossi-Administration bereits in den vergangenen Sommersaisonen verfolgt. Die Nutzung von Privatgrundstücken ergibt sich aus dem Mangel an öffentlichen Parkplätzen an der Küstenstraße von Cala Materdomini nach Apani. Es gibt keine andere Möglichkeit, das Phänomen des illegalen Parkens zu vermeiden, das unvermeidliche Auswirkungen auf den Verkehr und die Sicherheit der Strandbenutzer hat, ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Umwelt.

Die Stadtverwaltung setzt eine Reihe von Grenzen: Die neue Zwischennutzung darf nicht zu Veränderungen der bestehenden Struktur des Gebiets führen, die verboten sind; Die Nutzung der Parkflächen muss ohne Durchführung von Arbeiten erfolgen und die gleichen ausgewiesenen Flächen müssen über das bestehende Straßennetz erreichbar sein, ohne dass Änderungen und/oder Umbauten erforderlich sind. Landwirtschaftliche Flächen mit laufenden Feldfrüchten, als hydrogeomorphologisch stark gefährlich eingestufte Flächen, im Flussbett gelegene Flächen, von oder in der Nähe von Erdrutschsituationen an der Küstenklippe betroffene Flächen sowie Flächen mit archäologischen und ökologischen Einschränkungen dürfen nicht genutzt werden.

Und dann: Es wird verboten, neue unbefugte Durchgänge in den bestehenden alten und/oder neuen Zäunen der betroffenen Gebiete zu eröffnen, und insbesondere wird der vollständige oder teilweise Abriss von Trockenmauern verboten; Die vorhandenen Ein- und Ausfahrtstore aus den genannten Bereichen müssen auf Kosten und Sorgfalt der Eigentümer bzw. Eigentümer bzw. Mieter derselben tagsüber und nachts ausreichend ausgeschildert sein, um Verkehrsunfälle zu vermeiden; Der Parkplatz ist an Tagen mit Wetterwarnungen wegen hydrogeologischer Gefahren und Sturmrisiken laut Katastrophenschutzmeldungen nicht in Betrieb.

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