Brandschutzmaßnahmen in Cefalù. Aktualisierung der Verordnung

Brandschutzmaßnahmen in Cefalù. Aktualisierung der Verordnung
Brandschutzmaßnahmen in Cefalù. Aktualisierung der Verordnung

Die widrigen Wetterbedingungen in den ersten zehn Maitagen, die durch starke Regenfälle gekennzeichnet waren, verzögerten die Rodung des Busches und das Verbrennen von Pflanzenresten.
Diese Materialien, die auf unkultivierten, mit Gestrüpp und Sträuchern bewachsenen Flächen vorkommen, stellen ein potenzielles Risiko für die Entzündung und Ausbreitung von Bränden dar.
Aufgrund der durch einen Stadtratsbeschluss verabschiedeten Gemeindeverordnung zur Bewältigung kontrollierter Brände in der Landwirtschaft und zur Verhütung von Bränden war es notwendig, spezifische Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Der vollständige Text befindet sich am Schwarzen Brett der Gemeinde.
Rückstellungen für den Zeitraum 15. Mai – 31. Oktober 2024
Vom 15. Mai bis 31. Oktober 2024 gilt ein absolutes Verbot für:
Ansammlung von Kräuterabfällen: Es ist verboten, Abfälle oder Kräuterreste in der Nähe von Wäldern oder unbebautem und buschigem Land aufzuhäufen.
Anzünden von Feuer: Es ist verboten, Feuer anzuzünden, Minen zu sprengen, offenes Feuer oder elektrische Geräte zum Schneiden von Metall zu verwenden.
Verwendung von Flammengeräten: Es ist verboten, Motoren, Öfen oder Verbrennungsanlagen zu verwenden, die Funken oder Glut erzeugen.
Rauchen: Das Rauchen und das Werfen von Zigarettenkippen aus vorbeifahrenden Fahrzeugen sowie die Durchführung anderer Handlungen, die eine unmittelbare Brandgefahr darstellen könnten, sind verboten.
Feuerwerk: Die Verwendung von Feuerwerk ist nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Verbrennung von Rückständen: Das Verbrennen von Stoppeln, Stauden, Reisig, Schnitt- und Gartenrückständen ist verboten.
Gefährlicher Betrieb: Jeder Betrieb, der eine unmittelbare Brandgefahr darstellen könnte, ist verboten.
Pflichten für Grundstückseigentümer
Bis zum 15. Mai 2024 müssen Eigentümer, Pächter oder alle Personen, die Grundstücke im Gemeindegebiet nutzen, Folgendes tun:
Reinigen und Freischneiden: Hecken schneiden, Reisig, Unkraut, Äste und trockene Vegetation in der Nähe von Gebäuden, Straßen und/oder Privatwegen reinigen und entfernen. Sie müssen außerdem entlang aller Grundstücksgrenzen eine Feuerschutzbarriere mit einer Breite von mindestens 10 Metern errichten.
Baumschnitt: Bäume beschneiden, um zu verhindern, dass Äste in öffentliche Straßen eindringen, und so die Verkehrssicherheit und die öffentliche Sicherheit gewährleisten.
Entsorgung von Rückständen: Bei der Reinigung anfallende Rückstände sind unverzüglich von Böschungen, Straßenrändern und Brandschneisen zu entfernen und innerhalb des Grundstücks in einem sicheren Abstand von mindestens 20 Metern zu diesen Bereichen zu deponieren.
Zündung kontrollierter Brände
Vom 15. Mai bis 14. Juni und vom 16. Oktober bis 31. Oktober ist das kontrollierte Verbrennen von land- oder forstwirtschaftlichem Material nach vorheriger Meldung an das für das Gebiet zuständige Forstamt (Lascari) gemäß den folgenden Richtlinien gestattet:
Sicherheitsabstand: Die Verbrennung muss in kleinen Haufen in Bereichen erfolgen, die von Büschen und/oder Bäumen gesäumt sind.
Zündzeitpunkt: Die Verbrennung muss in den frühen Morgenstunden von 5:00 bis 9:00 Uhr erfolgen.
Überwachung: Der Brand muss vom Entstehen bis zum vollständigen Erlöschen der Brände und Glut ständig überwacht werden.
Menge: Die tägliche Menge des zur Verbrennung vorgesehenen Materials darf 3 Kubikmeter pro Hektar nicht überschreiten.
Wetterbedingungen: Das Anzünden von Feuer bei hohen Temperaturen und/oder Wind ist grundsätzlich verboten.
Diese Maßnahmen sind unerlässlich, um Wald- und Grenzflächenbrände zu verhindern und die Sicherheit der Bürger und den Schutz des Territoriums zu gewährleisten.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist unerlässlich, um die Brandgefahr zu verringern und die Umwelt zu schützen.
Dieser Text dient ausschließlich journalistischen Zwecken. Interessenten müssen die Bestimmungen der Gemeindeverordnung sorgfältig prüfen.

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