„Es wird erledigt sein, wenn wir die Ressourcen finden.“ Wer muss es bezahlen – -

„Es wird erledigt sein, wenn wir die Ressourcen finden.“ Wer muss es bezahlen – -
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Die Exekutive erwägt die Abschaffung der Steuer, die ab 2011 von denjenigen gezahlt werden muss, die ein Auto mit einer Leistung von mehr als 185 kW besitzen

Die Regierung erwägt die Abschaffung der Supersteuer für Autos, aber die Maßnahme wird erst umgesetzt, wenn die notwendigen Mittel gefunden sind: „Im Moment passiert nichts für die Supersteuer: Sie ist Teil der Steuerdelegation, aber.“ Dies wird nur erreicht, wenn die Ressourcen gefunden werden», erklärte der stellvertretende Wirtschafts- und Finanzminister Maurizio Leo.

Wer muss es bezahlen?

Der Superbollo ist die Steuer, die seit 2011 von jedem gezahlt werden muss, der ein Auto mit einer Leistung über einem bestimmten Schwellenwert besitzt. Der Betrag ist gleich 20 Euro für jedes Kilowatt über der Schwelle von 185, was etwa 251 PS entspricht. Eine eher niedrige Schwelle, die auch Modelle umfasste, die nicht unbedingt als Supersportwagen einzustufen waren. Um dies zu vermeiden und keine Einbußen beim Verkaufsvolumen hinnehmen zu müssen, haben einige Hersteller im Laufe der Zeit einige Versionen ihrer Modelle speziell für den italienischen Markt entwickelt, deren Leistung unter der Steuerschwelle liegt. Die kW Ihres Fahrzeugs können Sie im Fahrzeugschein unter Punkt P.2 überprüfen. Die Exekutive bereitet sich daher auf eine „mögliche und schrittweise Überwindung“ der Supersteuer vor. Die Maßnahme müsse jedoch „ohne neue oder größere Belastungen der öffentlichen Finanzen durch den Kfz-Steuersektor“ erfolgen, heißt es darin.

Wer muss es nicht bezahlen

Heute gibt es bereits einige Ausnahmen, die es Ihnen ermöglichen, die Supersteuer nicht zu zahlen oder zumindest die Beträge gekürzt zu bekommen. AktuellDie Steuer wird nicht geschuldet, wenn das Fahrzeug bereits von der Steuer befreit ist normal, während im Allgemeinen die Kosten mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs sinken: 12 Euro für jede überschüssige kW nach fünf Jahren ab Baudatum, was nach zehn Jahren 6 Euro und nach 15 Jahren 3 Euro beträgt. Nach 20 Jahren ab Baudatum des Fahrzeugs ist die Supersteuer nicht mehr fällig.

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