Ausgleich von Steuergutschriften gesperrt

Ausgleich von Steuergutschriften gesperrt
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Block für die Kreditentschädigung Steuer im Zusammenhang mit Investitionen zum Nutzen Übergang 4.0.

Mit den neuen Regeln müssen Unternehmen den Gesamtbetrag mitteilen der zu tätigenden Investitionen.

Der Methoden der Kommunikation Sie müssen jedoch durch a definiert werden konkretes Dekret des Ministeriums für Wirtschaft und Made in Italy, das noch nicht genehmigt wurde.

L’Finanzamtmit dem Beschluss Nr. 19 vom 12. April setzt daher die Verwendung von Steuerkennzeichen für Entschädigungen vorübergehend aus.

Übergang 4.0: Ausgleich von Steuergutschriften gesperrt

Mit Beschluss Nr. 19 hat die Revenue Agency gestern, 12. April, a vorübergehende Aussetzung der Entschädigung von Steuergutschriften für Investitionen im Zusammenhang mit Übergang 4.0.

Die Aussetzung betrifft:

  • Steuergutschriften für Investitionen in neue Investitionsgüter, gemäß Artikel 1, Absätze 1057-bis bis 1058-ter, des Gesetzes Nr. 178/2020;
  • Steuergutschriften im Zusammenhang mit Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, technische Innovation Und Design Und ästhetische Idee, vorgesehen in Artikel 1, Absätze 200, 201 und 202, Gesetz Nr. 160/2019.

Um diese Vorteile zu erhalten, erforderte Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 39 von 2024 tatsächlich die Übermittlung einer Mitteilung an MIMIT mit dem Gesamtbetrag der geplanten Investitionen, die aktualisiert werden muss am Ende der Arbeiten.

Die Kommunikation kann jedoch noch nicht gesendet werden, da die Methoden von a festgelegt werden müssen spezifisches MIMIT-Dekret, die noch nicht verabschiedet wurde.

Bis zur Verabschiedung dieses Dekrets hat die Agentur der Einnahmen daher die Anordnung angeordnet Sperre für Entschädigung von Steuergutschriften.

Im Praxisdokument ist Folgendes angegeben: Steuercodes deren Nutzung derzeit ausgesetzt ist.

Agentur der Einnahmen – Beschluss Nr. 19 vom 12. April 2024
Steuergutschriften für Transition 4.0-Investitionen.

Übergang 4.0: Die Verwendung einiger Steuerkennzeichen wird vorübergehend ausgesetzt

Im Praxisdokument der Agentur der Einnahmen wird Folgendes angegeben: Steuercodes die vorübergehend nicht zur Verrechnung von Steuergutschriften mit dem Formular F24 verwendet werden können.

Die Codes werden im Inneren angezeigt Übersichtstabelle.

Steuer-Code Beschreibung
6936 Steuergutschrift für Investitionen in neue Investitionsgüter gemäß Anhang „A“ des Gesetzes Nr. 232/2016 – Art. 1, Absätze 1056, 1057 und 1057-bis, Gesetz Nr. 178/2020
6937 „Steuergutschrift für Investitionen in neue Investitionsgüter gemäß Anhang „B“ des Gesetzes Nr. 232/2016 – Art. 1, Paragraph 1058, Gesetz Nr. 178/2020
6938 Steuergutschrift für Investitionen in Forschung und Entwicklung, ökologischen Wandel, technologische Innovation 4.0 und andere innovative Aktivitäten – Art. 1, c. 198 ff., Gesetz Nr. 160 von 2019
6939 Steuergutschrift für Investitionen in Forschung und Entwicklung – Inkrementelle Maßnahme für Investitionen in den südlichen Regionen – Art. 244, ca. 1, DL n. 34 von 2020
6940 Steuergutschrift für Investitionen in Forschung und Entwicklung – Inkrementelle Maßnahme für Investitionen in den vom Erdbeben betroffenen Regionen in Mittelitalien – Art. 244, ca. 1, DL n. 34 von 2020

Konkret wird die Nutzung ausgesetzt:

  • für die Steuerkennzeichen 6936 und 6937, wenn das Referenzjahr als angegeben ist 2023 oder der 2024;
  • für die Steuercodes 6938, 6939 und 6940wenn das Referenzjahr als angegeben ist 2024.

Die Aussetzung gilt bis zur Verabschiedung Direktionserlass des MIMIT.

Im Allgemeinen muss die Kommunikation tatsächlich nach dem Muster erfolgen, das mit dem Direktionserlass vom 6. Oktober 2021 des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung angenommen wurde.

Das neue MIMIT-Dekret muss jedoch die notwendigen Änderungen sowohl in Inhaltwelches in Modus und in Einreichungsfristen der Kommunikation.

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