Termine, Beträge, Erhöhungen: Alles rund um die Mai-Rente

Der Mai wird ein besonders guter Monat sein RentnerTatsächlich werden einige Erhöhungen erwartet, die am 2. Mai ausgezahlt werden, d. h. wenn Bankdienstleistungen nach dem 1. Mai-Feiertag verfügbar sein werden. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen der Scheck früher ausgezahlt wird. Hier finden Sie alle Informationen zu Zahlung von Rentenim Mai.

Die Termine und der Kalender

Die Kontoinhaber von Postamt Sie werden in der Lage sein zu vorab erhalten Rentengutschrift. Diese Situation trat bereits im April ein. Im Mai erfolgt die Auszahlung jedoch zwischen dem 30. April und dem 1. des Monats. Was die Bargeldabhebung anbelangt, so ist es wie immer möglich, sie nach dem normalen Kalender durchzuführen, der auf den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Begünstigten basiert. Der Termin wurde von INPS veröffentlicht, die Zahlung erfolgt am 2. Mai.

Beträge

Die Beträge werden, wie bereits seit Januar 2024, mit a berechnet Aufwertung um 5,4 %. Wir erinnern Sie daran, dass die 100-prozentige Neubewertung nur für Einkommen bis zum Vierfachen der Mindestzahlung gilt. Im Mai erhalten Rentner daher einen größerer Scheck im Vergleich zu 2023 dank der Irpef-Reform und den neuen Klammern. Wer im Jahr 2024 ein Einkommen zwischen 15.001 Euro und 28.000 Euro hat, zahlt 2 % weniger Irpef, nachdem sie nach der Aufhebung der 25 %-Klasse in die 23 %-Klasse eingegliedert wurden. Darüber hinaus erhalten Personen mit einem Einkommen von bis zu 15.000 Euro eine Erhöhung um 20 Euro, während diejenigen, die 28.000 Euro pro Jahr beziehen, 260 Euro mehr erhalten. Tatsächlich beträgt die IRPEF-Zahlung 6.440 Euro statt 6.700 Euro. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den Beträgen und Erhöhungen in den einzelnen Bereichen:

  • 1.000 Euro (5,4 %) 54 Euro brutto pro Monat;
  • 1.500 Euro (5,4 %) 81 Euro brutto pro Monat;
  • 2.000 Euro (5,4 %) 108 Euro brutto pro Monat;
  • 2.500 Euro (4,59 %) 114,75 Euro brutto pro Monat;
  • 3.000 Euro (2,86 %) 85,80 Euro brutto pro Monat;
  • ​3.500 Euro (2,53 %) 88,55 Euro brutto pro Monat;
  • 4.000 Euro (2,53 %) 101,20 Euro brutto pro Monat;
  • 5.000 Euro (2 %) 100 Euro brutto pro Monat;
  • 6.000 Euro (1,19 %) 71,40 Euro brutto pro Monat.

Die Einbehaltungen

Für steuerpflichtige Leistungen werden neben dem monatlichen IRPEF auch die regionalen und kommunalen Zuschläge für das Jahr 2023 von der Mai-Rate einbehalten.

Darüber hinaus werden die regionalen und kommunalen Zuschläge in 11 Raten von Januar bis November des Jahres, das auf das Jahr folgt, auf das sie sich beziehen, zurückerstattet.

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