Hausbonus, seien Sie vorsichtig: Diese 5 trivialen Fehler führen dazu, dass viele Geld verlieren

Hausbonus, seien Sie vorsichtig: Diese 5 trivialen Fehler führen dazu, dass viele Geld verlieren
Descriptive text here

Die Renovierungsprämie ermöglicht Ihnen einen Abzug für Arbeiten am Haus: Hier sind die Fehler, die Sie vermeiden sollten, um den Vorteil nicht zu verlieren.

Die Renovierung Ihres Hauses ist eine aufregende Zeit, kann aber auch stressig und komplex sein, insbesondere wenn Sie mit exorbitanten Kosten konfrontiert sind. Zwischen Notar-, Hypotheken- und anderen Rechtskosten muss der Einzelne mehrere tausend Euro ausgeben. Doch heute gibt es etwas Neues: einen neuen Bonus für das Haus.

Aber ab heute gibt es, wie gesagt, das Renovierungsbonus. Dieser Steueranreiz bietet eine wertvolle Möglichkeit, die Hälfte der Kosten einzusparen, es ist jedoch wichtig, einige häufige Fehler zu vermeiden, die den gesamten Betrieb gefährden könnten. Aber lassen Sie uns die 5 Fehler entdecken, um diesen Bonus nicht zu verlieren.

Hausbonus: Machen Sie diese Fehler nicht, Sie könnten ihn verlieren

Auch für die Renovierungsbonus Es ist erforderlich, die geförderten Kosten per Banküberweisung mit dem konkreten Verwendungszweck „Renovierung“ zu begleichen.

Home-Bonus: Machen Sie solche Fehler nicht, Sie riskieren, es zu verlieren – designmag.it

Bei der Überweisung ist unbedingt anzugeben: der Grund der Zahlung, die Steuernummer des Begünstigten des Abzugs, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer der Person, zu deren Gunsten die Überweisung erfolgt. Die Eingabe der Rechnungsnummer ist nicht unbedingt erforderlich.

Es ist wichtig, das zu unterstreichen Fehler bei der Übertragung kann zum Verlust der Leistung führen. Für den Fall, dass der Steuerzahler eine gewöhnliche Banküberweisung anstelle einer sprechenden Überweisung verwendet oder diese falsch ausfüllt, ist die Lösung im Rundschreiben Nr. 43/E von 2016 vorgesehen, wonach in diesem Fall eine Anfrage gestellt werden muss Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Versicherung vom Unternehmen, das die Akkreditierung erhält. Diese Erklärung muss bestätigen, dass Sie die Beträge erhalten haben und diese im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig abgerechnet haben.

Ein weiteres Problem entsteht, wenn es das gibt Nichteinreichen von Rechnungen im Zusammenhang mit Gebäudesanierungsarbeiten. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Rechnungen innerhalb der festgelegten Fristen einzureichen, Sie verlieren den Anspruch auf den 50 %-Abzug vollständig.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass alle im Steuerabzugsantrag angegebenen Vorgänge und Eingriffe vorliegen die städtebaulichen und baurechtlichen Vorschriften einhalten Vorgaben der jeweiligen Gemeinde.

In Bezug auf den Umfang der Arbeiten erinnert die Agentur daran, dass die Bauarbeiten am 28. Mai 2022 begonnen haben und der Gesamtbetrag 70.000 Euro übersteigt, zusätzlich zur Beschaffung der DURC der Kongruenz, ist der Abzug nur möglich, wenn im Auftragsvergabevertrag festgelegt ist, dass das Unternehmen die Branchentarifverträge auf seine Arbeitnehmer anwendet. Das Fehlen des DURC hat zur Folge, dass Widerruf des Abzugs.

Unterlassene Angabe des CCNL-Vertrag auf Rechnungen kann durch eine Ersatzerklärung des Unternehmers über die Geltung des Vertrages geheilt werden. Abschließend ist zu bedenken, dass dies ab dem 1. Januar dieses Jahres für Baustellen mit einem Bauwert von mehr als 516.000 Euro erforderlich ist SOA-Zertifizierung von Unternehmen zum Zwecke des Steuerabzugs.

Darüber hinaus ist die Mitteilung an die ASL. Denken Sie daran, dass die Gesetzgebung zum Abzug für Renovierungen die Aufbewahrung einer Kopie der Mitteilung an die ASL vorschreibt, jedoch nur in den Fällen, in denen die Sicherheitsgesetze dies vorschreiben.

Ist eine Mitteilung an die ASL zwingend erforderlich und erfolgt diese nicht vor Beginn der Arbeiten, so ist die der Abzug erlischt. Unglücklicherweise, als die Baustelle begann, Es gibt keine Möglichkeit, diesen Fehler zu behebenDaher ist es wichtig, auf diese Erfüllung zu achten.

NEXT Supermärkte und Geschäfte öffnen heute, am 1. Mai, in Rom