Geplante Obsoleszenz, neu in der EU: Es wird sich nicht lohnen, wegzuwerfen, was nicht mehr funktioniert

Geplante Obsoleszenz, neu in der EU: Es wird sich nicht lohnen, wegzuwerfen, was nicht mehr funktioniert
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„Es kostet mehr, es zu reparieren, als ein neues zu kaufen.“ Wie oft haben wir diesen Satz gehört oder ihn selbst gesagt? Normalerweise beziehe ich mich natürlich auf Konsumgüter elektronischfür die die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.

Ein Phänomen, nämlich das ihrer Mängel nach einer gewissen Nutzungsdauer, das manchmal sogar dem Produkt selbst innewohnt, wie ein Virus. Wird genannt geplante Obsoleszenz, mit dem ich mich bereits in der Vergangenheit beschäftigt habe. Es war 2017 und es gab im Parlament drei Gesetzesvorschläge zur Bekämpfung des Phänomens.

Wir befinden uns im Jahr 2024 und keiner ist abgeschlossen. Ehrenhafte Menschen tun selten etwas für das Gemeinwohl, sie verteidigen eher die Wirtschaft, was auch immer sie sein mag. Nun kommt eine kleine Neuigkeit von Europäisches Parlament, die eine Verordnung mit dem Titel „Gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren“ verabschiedete, die darauf abzielt, das Phänomen des Kaufs eines neuen Produkts angesichts seiner Reparaturfähigkeit zu bekämpfen. Gemäß der Gesetzgebung (die noch die Verabschiedung durch den Rat erfordert und dann zwei Jahre Zeit für die Umsetzung haben) hat der Käufer eines elektronischen Produkts oder eines Haushaltsgeräts im Falle eines Defekts über die Garantiezeit hinaus Anspruch auf Reparatur Zu ein „angemessener“ Preis. Darüber hinaus haben Sie bei Reparaturen Anspruch auf eine einjährige Garantie auf die Reparatur. Innerhalb der maximalen dreißig Tage für die Reparatur haben Sie außerdem Anspruch auf ein Ersatzprodukt.

Mit dem Recht auf Reparatur fällt auch das Verbot der Verwendung von eigenständig oder im 3D-Druck erstellten Bauteilen. Und die offiziellen Hersteller können sich nicht weigern, weitere Reparaturen an diesem Gerät durchzuführen, nur weil es von Dritten „manipuliert“ wurde. Neues Leben für renoviert: Im Falle der Unmöglichkeit einer Reparatur muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, ein generalüberholtes Produkt als Alternative zu einem neuen Produkt zu wählen.

Kurz gesagt, es wird etwas im Zuge der grünen Politik getan, die die EU mündlich übernommen hat. Auch wenn die Richtlinie nicht dem Phänomen der geplanten Obsoleszenz ein Ende bereiten wird, sondern lediglich deren Folgen. Und es wird immer noch notwendig sein zu verstehen, wie der Kostenbegriff interpretiert wird vernünftig. Um zu verstehen, wie sehr wir, insbesondere im Westen, mit unserem Elektroschrott die Gesundheit des Planeten beeinflussen, empfehle ich die Lektüre International zum Thema, und merken wir uns einen Namen: Agbogbloshie.

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