Bonus für Frauen und Jugendliche, 100-prozentige Beitragsfreiheit kommt: Die Einstellung erfolgt über drei Benefits

Mit dem Kohäsionsbeschluss werden eine Reihe von Anreizen für Unternehmen zur Beschäftigungsförderung eingeführt und aktualisiert. Ziel sind rund 300.000 Neueinstellungen in den kommenden Monaten, z.BArbeitsplätze, die insbesondere Frauen, Jugendliche und Arbeitslose im Süden betreffen.

Frauenbonus

Die Maßnahme wurde umbenannt „Frauenbonus“ sieht die Befreiung von 100 % der Sozialversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten vor vom privaten Arbeitgeber bis zu einem Höchstbetrag von 650 Euro pro Monat geschuldet (ohne INAIL-Prämien und -Beiträge), für jeden vom 1. September 2024 bis 31. Dezember 2025 unbefristet eingestellten Mitarbeiter. Allerdings muss die Arbeitnehmerin in die folgenden Kategorien fallen: Frauen jeden Alters, die seit mindestens 6 Monaten keinen regelmäßig bezahlten Job haben und in den Regionen der einheitlichen Sonderwirtschaftszone für den Süden wohnen; Frauen jeden Alters ohne reguläre bezahlte Beschäftigung seit mindestens 24 Monaten, unabhängig von ihrem Wohnort. Die Befreiung gilt nicht für hauswirtschaftliche Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.

Jugendbonus

Gute Nachrichten auch für junge Leute. Anerkannt werden private Arbeitgeber, die im Zeitraum vom 1. September 2024 bis 31. Dezember 2025 nicht leitende Angestellte unter 35 Jahren (niemals fest angestellt) mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag für die Dauer von maximal 24 Monaten einstellen, Befreiung von der Zahlung von 100 % der gesamten Sozialversicherungsbeiträge von privaten Arbeitgebern gezahlt (mit Ausnahme von INAIL-Prämien und -Beiträgen). Alles innerhalb des Höchstbetrags von 500 Euro monatlich für jeden Arbeitnehmer. Bei der Einstellung in einem Büro oder einer Produktionseinheit in den Regionen Abruzzen, Molise, Kampanien, Basilikata, Sizilien, Apulien, Kalabrien und Sardinien wird die Befreiung für jeden Arbeitnehmer auf einen Höchstbetrag von 650 Euro pro Monat gewährt . Die Befreiung gilt nicht für hauswirtschaftliche Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse, sondern bei einer vorherigen Einstellung mit einer Ausbildung, die nicht in einem ordentlichen unbefristeten Arbeitsverhältnis fortgeführt wurde.

Die Arbeiter des Südens

Das Incentive-Paket beinhaltet auch den bereits erwähnten Südbonus bzw. Zes (Einheitliche Sonderwirtschaftszone für den Süden). Die Maßnahme sieht für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten eine Befreiung von 100 % von der Zahlung der vom privaten Arbeitgeber geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge bis zur Höchstgrenze von vor 650 Euro monatlich (mit Ausnahme von INAIL-Boni und -Beiträgen) für jeden Mitarbeiter, der vom 1. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025 als nicht leitender Angestellter auf unbefristeter Basis eingestellt wird.

Die Befreiung wird ausschließlich privaten Arbeitgebern gewährt, die im Monat der Einstellung des Arbeitnehmers, für den die Befreiung beantragt wird, bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigen. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer: a) mindestens 35 Jahre alt sein; b) seit mindestens 24 Monaten arbeitslos sind; c) in einem Büro oder einer Produktionseinheit in der SWZ beschäftigt sein.

Nach den Absichten der Exekutive sollen diese Prämien einen Ausgleich für den Stopp der Steuerbefreiung im Süden darstellen, der noch nicht verlängert wurde. Lag die Steuerentlastung für Südeinsteiger bei rund 3,3 Milliarden Euro im Jahr, belaufen sich die Prämien für den Süden, Frauen und Jugendliche zusammen auf 2,5 Milliarden Euro. Mit einem daher kleineren Publikum.

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