Restbetrag und Vorauszahlung der im Jahr 2024 fälligen Ersatzsteuer

Es naht Fälligkeit des Restbetrags und der 1. Anzahlung der IRPEF-Ersatzsteuer. Dieses Jahr für Steuerzahler unter dem Regime Pauschal- und Mindestbeträge, Es gibt einen zusätzlichen Monat Zeit im Vergleich zur allgemeinen Verwendung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern: Die Frist war Gegenstand von Verlängerung bis 31. Juli 2024.

Die Steuer ist wie üblich in Höhe von zu entrichten 5 Prozent für die ersten 5 Jahre der Relevanz und unter Einhaltung besonderer gesetzlicher Anforderungen und der 15 Prozent für die folgenden Jahre.

Das muss respektiert werden maximale Umsatz- bzw. Entschädigungsgrenze von 85.000 Euro.

Der Punkt zu Regeln, Begriffen und Berechnung im Hinblick auf Zahlung per F24-Formular des zweiten Restbetrags und der 1. 2024-Vorauszahlung der fälligen Ersatzsteuer bis Mehrwertsteuerinhaber im Rahmen der Mindestregelung und von Steuerzahlern im Rahmen der Pauschalregelung.

Mindest- und Pauschalersatzsteuerfrist, Restbetrag und Vorauszahlung 2024: So berechnen Sie die zu zahlende Steuer

Mehrwertsteuerinhaber, die die Pauschalregelung anwenden, müssen Folgendes zahlen:Ersatzsteuer von 15 ProzentOder von 5 Prozent für die ersten 5 Jahre der Tätigkeit, während diejenigen, die die Mindestregelung anwenden, eine Ersatzsteuer von 5 Prozent zahlen.

Im Allgemeinen erfolgen Zahlungen der Ersatzsteuer nach den Fristen im IRPEF-Kalender. In diesem Jahr muss jedoch für die Zahlung des Restbetrags für 2023 und des Vorschusses für 2024 die für die Annahme der zweijährlichen Präventivvereinbarung vorgesehene Verlängerung berücksichtigt werden.

Artikel 37 des Gesetzesdekrets vom 12. Februar 2024 Nr. 13 sieht für ISAs und Steuerzahler, die die Pauschalsteuerregelung anwenden, die Verschiebung der kanonischen Frist vom 30. Juni vor bis 31. Juli.

Der Modus Berechnung bleibt gleich:

  • historische Methodewird die Steuer anhand der im Vorjahr gezahlten Ersatzsteuer als Referenz berechnet;
  • PrognosemethodeDie Berechnung der Vorauszahlungen erfolgt auf Basis einer Einkommensprognose für das laufende Jahr. Erwartet der Steuerpflichtige ein geringeres Einkommen als im vorangegangenen Steuerzeitraum, werden die Vorauszahlungen in geringerer Höhe gezahlt.

Mindest- und Pauschalsätze: Die im F24-Formular anzugebenden Steuerkennzeichen

Zur Zahlung der Ersatzsteuer ist das Formular F24 zu verwenden. Sie müssen eingetragen werden Referenzsteuerkennzeichen für den Restbetrag und den Vorschuss 2024.

Mindestregime
Zahlung Steuer-Code
Erster Vorstoß 1793
Zweite Anzahlung oder Einzellösung 1794
Saldo vom Vorjahr 1795

Steuerzahler, die das anwenden Pauschalregelung Sie müssen stattdessen die in der folgenden Übersichtstabelle aufgeführten verwenden.

Pauschalpreisregelung
Zahlung Steuer-Code
Erster Vorstoß 1790
Zweite Anzahlung oder Einzellösung 1791
Saldo vom Vorjahr 1792

Mindestersatzsteuer: Frist für den Restbetrag 2023 und den Vorschuss 2024

Der Mindestregime wurde aufgehoben durch Haushaltsgesetz 2016bleibt aber in Kraft bis zum 35. Lebensjahr des Steuerzahlers.

Wer hat das angewendet? Mindestregelung im Vorjahr und tut dies auch weiterhin, muss das bezahlen Restbetrag und die Vorauszahlung der Ersatzsteuer in Höhe von 5 Prozent innerhalb Frist 31. Juli.

Folgendes ist zu beachten Regeln:

  • bei einem Betrag unter 51,65 Euro ist die Anzahlung nicht fällig;
  • für einen Betrag zwischen 51,65 und 257,52 Euro pro PersonVorauszahlung muss in einer einzigen Zahlung bis zum 30. November 2024 gezahlt werden;
  • Für ein Betrag über 257,52 Euro Die Zahlung muss in zwei Raten erfolgen:
    • erste Einzahlung bis 30. Juni, dieses Jahr bis 31. Juli;
    • Zweite Einzahlung bis zum 30. November 2024.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen mit einer Erhöhung von 0,40 Prozent, also bis Ende August, zu zahlen.

Auch die Situation der Steuerzahler, die die Zahlungen geleistet haben, muss berücksichtigt werden ein Übergang von einem Regime zum anderen.

Diese Situation erfordert besondere Aufmerksamkeit. Konkret geht es um zwei Fälle:

  • Steuerpflichtige im Mindeststeuersystem im Jahr 2023, die im Jahr 2024 zum ordentlichen Steuersystem wechselten: Sie müssen den Vorschuss der Ersatzsteuer für 2024 (Steuerkennzeichen 1793) zahlen und den gezahlten Betrag im RN-Teil des Formulars angeben. EINKOMMEN 2024 PF;
  • Steuerpflichtige im Mindeststeuersystem im Jahr 2023, die im Jahr 2024 auf das Pauschalsteuersystem umgestellt haben: Mehrwertsteuerinhaber, die im Jahr 2023 die Mindestregelung angewendet und im Jahr 2024 auf die Pauschalregelung umgestellt haben, müssen den Vorschuss der Mindestersatzsteuer für 2022 (Steuerkennzeichen 1793) zahlen und den im LM-Rahmen des Jahres 2024 gezahlten Betrag angeben Einkommensmodell.

Ersatzsteuer des Pauschalregimes: Frist für den Restbetrag 2023 und den Vorschuss 2024

DER Inhaber einer pauschalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Jahren 2023 und 2024 muss das anwenden Regeln Berechnung und Zahlung der Ersatzsteuer in Höhe von 15 Prozent für IRPEF-Zwecke bereitgestellt.

Diese Regeln sind die gleichen wie diejenigen, die für diejenigen gemeldet werden, die unter die Mindestregelung fallen.

Steuerpflichtige, die jedoch im Jahr 2024 in das ordentliche Steuersystem gewechselt sind, müssen die Ersatzsteuer unter Angabe der Steuerkennzahl 1790 und unter Angabe des eingezahlten Betrags entrichten RN-Rahmen des Einkommensmodells 2024.

Diejenigen, die initiiert haben eine Aktivität in diesem Jahr Sie müssen den Restbetrag und die Steuervorauszahlung nicht zahlen, da die Berechnungsgrundlage fehlt.

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