Hausboni, die am 31. Dezember 2024 auslaufen

Hausboni, die am 31. Dezember 2024 auslaufen
Hausboni, die am 31. Dezember 2024 auslaufen

Nach den bereits im Haushalt 2024 vorgesehenen Kürzungen droht mit dem Haushaltsgesetz 2025 eine weitere Kürzung der Möbelprämie. Diese Änderung könnte dazu führen, dass die bisherigen Anreize für den Kauf von Möbeln und Geräten völlig wegfallen. Die Leistungen, zu denen ein 50-prozentiger Abzug im Zusammenhang mit den Renovierungsarbeiten gehörte, sind derzeit gefährdet.

Die Regierung prüft eine Reform, die automatische Leistungen auf Antrag in Beiträge umwandeln könnte.

Die Reform sieht vor Untergrenzen für den Sanierungsbonus und eine mögliche Umwandlung von Irpef-Abzügen in direkte Beiträge. Ziel ist es, die Vorschriften zu verschlanken, allzu großzügige Steueranreize abzubauen und strengere Ausgabenbeschränkungen einzuführen, um opportunistisches Verhalten zu verhindern.

Abschied vom Möbelbonus ab 2025, Kürzungen ab 2021

Der Möbelbonus wurde in den letzten Jahren mehrfach deutlich gekürzt. Im Jahr 2021 wurde die abzugsfähige Ausgabenobergrenze auf 16.000 Euro festgelegt, im Jahr 2022 auf 10.000 Euro, im Jahr 2023 auf 8.000 Euro und im Jahr 2024 schließlich auf 5.000 Euro gesenkt.

Mit dem Möbelbonus können Sie 50 % der Kosten für Möbel und Großgeräte der gehobenen Energieklasse absetzen, maximal jedoch 5.000 €, verteilt auf zehn Jahresraten.

Diese schrittweise Absenkung der Ausgabenobergrenze hat zu einer drastischen Reduzierung der Steuererleichterungen für die Bürger geführt. Tatsächlich ist der maximale Abzugsbetrag von 4.000 Euro im Jahr 2023 auf nur noch 2.500 Euro im Jahr 2024 gestiegen.

Für 2025 ist die Steuervergünstigung noch nicht refinanziert. Ohne weitere im nächsten Haushaltsgesetz vorgesehene Eingriffe wird der Möbelbonus ab Januar nicht mehr verfügbar sein. Die schwierige wirtschaftliche Situation, in der sich die Regierung von Giorgia Meloni befindet, sowie die möglichen Kürzungen der Renovierungsprämie, die die Hauptreferenz für die Möbelprämie darstellt, legen nahe, dass die Leistungskürzungen zumindest in Betracht gezogen werden.

Eine niedrigere Ausgabenobergrenze bedeutet weniger Vorteile für Bürger, die für Möbel und Geräte ausgeben möchten. Der Möbelbonus im Jahr 2021 Damit konnten Sie bis zu 8.000 Euro abziehen, ein Betrag, der sich schrittweise auf derzeit 2.500 Euro reduziert hat. Dieser deutliche Rückgang der Subventionen spiegelt den Wunsch der Regierung wider, die öffentlichen Ausgaben einzudämmen, bremst aber gleichzeitig die Anreize für die Renovierung der Innenräume von Häusern.

Hausboni, die am 31. Dezember 2024 auslaufen

Bis Ende 2024 werden viele der derzeit bestehenden Anreize für Hausrenovierungen abgeschafft. Wenn das Jahr 2025 beginnt, wird es auch so sein grüner Bonus wird aufhören zu existieren. Bis zum 31. Dezember 2024 ermöglicht der Grünbonus einen Abzug von 36 % auf Ausgaben von maximal 5.000 € pro Immobilieneinheit, die der Verbesserung von Grünflächen gewidmet sind.

Der Abzug für Standardsanierungen werden auf 36 % zurückgehenIntegration von Ecobonus und Sismabonus, wobei die maximale erstattungsfähige Ausgabe auf reduziert wird 48.000 Euro. Auch der Superbonus wird erhebliche Änderungen erfahren, wobei der Abzug auf reduziert wird 65 % und neue Beschränkungen für die Schuldenbereinigung.

Wohngeld ab 2025

Für Ausgaben, die bis zum 31. Dezember 2024 anfallen, finden Sie hier eine Zusammenfassung der verfügbaren Leistungen und ihrer neuen Bedingungen:

  • Superbonus: Beschränkt auf Eigentumswohnungen und Eigentümer von Gebäuden mit 2-4 Einheiten, mit 65 % Abzug. Der Satz von 110 % wird für Interventionen in Gemeinden reserviert, die von seismischen Ereignissen betroffen sind.
  • Bonus für die Beseitigung architektonischer Barrieren: 75 % Abzug, wobei ab 2024 bereits strengere Grenzwerte und Regeln gelten.
  • Renovierungsbonus: Der Freibetrag sinkt von 50 % auf 36 %, die Ausgabengrenze wird von 96.000 Euro auf 48.000 Euro pro Immobilieneinheit gesenkt.
  • Ökobonus: Steuersatz auf 36 % gesenkt und Ausgabenobergrenze auf 48.000 Euro pro Immobilieneinheit festgelegt.
  • Sismabon: 36 % Abzug bei einer Ausgabengrenze von 48.000 Euro pro Immobilieneinheit.

PREV Ferrari führt neue erweiterte Garantiedienste für Hybridautos ein
NEXT Ceramica Catalano wechselt für 92 Millionen Euro zu Mittel