Marsala, zwei Unternehmer der Weinbranche, wurden vom Insolvenzverfahren freigesprochen

Zwei Unternehmer aus Marsala (GC und GGA) im Weinsektor wurden vom Insolvenzverfahren freigesprochen. Der Einzelrichter des Gerichts von Marsala, Giuseppina Montericcio, verkündete das Urteil mit der Formel „weil die Tatsachen kein Verbrechen darstellen“.

Die beiden Unternehmer (Weinhändler, keine Abfüller), für die die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von acht Monaten beantragt hatte, standen nach der Insolvenz der von ihnen geführten GmbH vor Gericht, weil ihnen vorgeworfen wurde, einen erheblichen Teil davon konsumiert zu haben Das Vermögen des Unternehmens wurde durch offensichtlich unvorsichtige Geschäftstätigkeiten in Höhe von insgesamt 70.000 Euro geschädigt und die Buchführung wurde unregelmäßig und unvollständig geführt. Der Anwalt Giovanni Galfano verteidigte GC, während GGA vom Anwalt Leo Genna verteidigt wurde.

Beide Verteidiger argumentierten, dass die als „unvorsichtig“ erachteten Vorgänge teilweise von den Anteilseignern der LLC repariert worden seien und teilweise in die normalen Liquidationsaktivitäten fielen; Darüber hinaus seien die Aufzeichnungen „korrekt“ geführt worden und hätten „regelmäßig gemacht werden können“, argumentierten die beiden Anwälte, „wenn das Urteil zur Insolvenzerklärung der LLC nicht ergangen wäre“. Nach Verlesung des Urteilsspruchs erklärten die Anwälte Galfano und Genna, sie seien „mit dem Ausgang des Prozesses zufrieden“.

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