Gemeinde Cagliari | Verkehrsänderungen anlässlich des 368. Festes von Sant’Efisio

Gemeinde Cagliari | Verkehrsänderungen anlässlich des 368. Festes von Sant’Efisio
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Um die sichere Durchführung des 368. Festes von Sant’Efisio zu ermöglichen, das für den 1. Mai 2024 geplant ist, hat der Dienst für strategische Arbeiten, Mobilität, Straßeninfrastrukturen und Netze eine Reihe von Maßnahmen auf den Straßen in den von der religiösen Prozession betroffenen Gebieten ergriffen.

Im Einzelnen gelten mit den Verwaltungsverordnungen Nr. 964 vom 18. April 2024, 980 vom 19. April 2024, 991 und 993 vom 22. April 2024 und 1007 vom 23. April 2024 die folgenden Bestimmungen:

  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsräumung auf beiden Seiten, auf der vorher festgelegten Route für das Fest von Sant’Efisio, von 00:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024 in den Straßen: Sant’Efisio, Vico Iii Sant’Efisio, Fara, Santa Margherita, Tigellio, Palabanda, Carbonazzi, Sant’ignazio Da Laconi, Portoscalas, San Giovanni Bosco, Azuni, Piazza Yenne, Corso Vittorio Emanuele Ii, Baylle, Sassari, Piazza Madonna Del Carmine, Crispi, Gio ‘ Maria Angioy, Goffredo Mameli, Largo Carlo Felice, Piazza Matteotti, Sassari, La Playa, Traversa I La Playa, Ponte Della Scafa, Viale Pula, ausgenommen zugelassene Fahrzeuge;
  • die Einführung eines Verbots der Durchfahrt von Fahrzeugen auf der vorher festgelegten Route für das Fest von Sant’Efisio, von 06:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024 in den Straßen: Sant’Efisio, Vico Iii Sant’Efisio, Fara, Santa Margherita, Tigellio, Palabanda, Carbonazzi, Sant’ignazio Da Laconi, Portoscalas, San Giovanni Bosco, Azuni, Piazza Yenne, Corso Vittorio Emanuele Ii, Baylle, Sassari, Piazza Madonna Del Carmine, Crispi, Gio’ Maria Angioy, Goffredo Mameli, Largo Carlo Felice, Piazza Matteotti, Sassari, La Playa, Traversa I La Playa, Ponte Della Scafa, Viale Pula, ausgenommen zugelassene Fahrzeuge;
  • die Einführung eines Fahrverbots für die Durchfahrt von Fahrzeugen in Via Malta und Vico Malta von 06:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsräumung auf beiden Seiten, in Via Malta und in Vico Malta von 00:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Parkverbots mit beidseitiger Zwangsräumung in der Via Maddalena von 00:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Fahrverbots für Fahrzeuge in der Via Maddalena von 06:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsräumung auf beiden Seiten, in der Seitenfahrbahn Via Roma – Portico, im Abschnitt zwischen Via Barcellona und Largo Carlo Felice, von 00:00 bis 22:00 Uhr am 1.05.2024;
  • die Einführung eines Fahrverbots für die Durchfahrt von Fahrzeugen auf der Seitenfahrbahn Via Roma – Portico, im Abschnitt zwischen Via Barcellona und Largo Carlo Felice, in beide Fahrtrichtungen, von 06:00 bis 22:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Fahrverbots für den Fahrzeugverkehr in der Via Roma im Abschnitt zwischen Via Sassari und Viale Trieste, in beide Fahrtrichtungen, von 06:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsräumung auf beiden Seiten in der Via Roma im Abschnitt zwischen Via Sassari und Viale Trieste, in beide Fahrtrichtungen, von 00:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Fahrverbots für die Durchfahrt von Fahrzeugen in der Viale Trieste im Abschnitt zwischen der Piazza del Carmine und der Via Pola von 06:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Parkverbots mit beidseitiger Zwangsräumung in der Viale Trieste im Abschnitt zwischen Piazza del Carmine und Via Pola, ab 01.05.2024 von 00:00 bis 15:00 Uhr;
  • die Einführung eines Fahrverbots für die Durchfahrt von Fahrzeugen in der Via Carloforte von 06:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsräumung auf beiden Seiten der beiden längsten Straßen (Poste Italiane-Seite und Palazzo Pizzorno Binaghi-Seite) und der TAR-Seite auf beiden Seiten, neben der Piazza Madonna Del Carmine und der Via Sassari (Abschnitt der Piazza). del Carmine bis Via Malta) auf beiden Seiten, von 09:00 Uhr am 30.04.2024 bis 18:00 Uhr am 01.05.2024, mit Ausnahme zugelassener Fahrzeuge;
  • die Einführung eines Fahrverbots für die Durchfahrt von Fahrzeugen in den beiden längsten Straßen (Seite der Poste Italiane und Seite des Palazzo Pizzorno Binaghi), auf der TAR-Seite neben der Piazza Madonna Del Carmine und der Via Sassari (von der Piazza del Carmine bis zur Via Malta). 06:00 bis 18:00 Uhr am 01.05.2024, ausgenommen zugelassene Fahrzeuge;
  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsräumung in der Via Nicolodi auf beiden Seiten von 00:00 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024;
  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsräumung auf dem gesamten Platz, im Eigentum der Autonomen Region Sardinien in der Viale La Playa, von 00:00 Uhr am 26.04.2024 bis 15:00 Uhr am 01.05.2024 und von 12:00 bis 24:00 Uhr am 04.05.2024, ausgenommen zugelassene Fahrzeuge;
  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsräumung auf dem gesamten Platz, im Eigentum der Autonomen Region Sardinien an der Piazza Sorcinelli, von 00:00 bis 16:00 Uhr am 01.05.2024, mit Ausnahme genehmigter Mittel ;
  • die Einrichtung, in Via Giussani, auf der linken Seite, in den ersten 35 Metern vor der Kreuzung mit Via Nicolodi und bis zum Ende der Kreuzung mit Via Nicolodi selbst, eines Parkverbots mit Zwangsräumung von 00:00 bis 15:00 Uhr am 1 /5/2024.

In der Viale Pula, im Giorgino-Gebiet, im Bereich vor und neben der Kirche Sant’Efisio gelten folgende Vorschriften:

  • die Anordnung eines beidseitigen Parkverbots mit Zwangsräumung im Zeitfenster 0 – 24 Uhr, vom 30.04.2024 bis 05.05.2024.

Außerdem bereitgestellt:

  • die Einführung eines Parkverbots mit Zwangsentfernung, außer für Linienbusse, in der Viale Trieste auf der rechten Seite in Richtung S.Avendrace, zwischen Via Cesare Battisti und der Tankstelle, von 00:00 bis 18:00 Uhr von 1 /5/2024.

Von 05:00 bis 24:00 Uhr am 01.05.2024 ist die Einbahnstraße der Via Roma, die für TPL – Öffentlicher Nahverkehr reserviert ist, für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Durchfahrt und das Parken ist autorisierten Gewerbetreibenden zur Positionierung in den zugewiesenen Ständen gestattet.

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