Salerno. Insolvenz, Geldwäsche und Selbstwäsche, 2 Personen stehen unter Hausarrest und gegen 14 wird ermittelt

Die von der Staatsanwaltschaft von Salerno koordinierten Ermittlungen wurden von den Finanziers der Sonderwährungspolizei von Salerno, Neapel und Terni durchgeführt. Außerdem wurde eine Beschlagnahme von etwa 1,5 Millionen durchgeführt. Dem Vorwurf zufolge forderte Bushop srl, ein Unternehmen, das landesweit am Online-Verkauf von IT-Produkten beteiligt ist, von einem anderen Unternehmen, Nexi, über dreitausend Stornierungsanträge von Kunden aufgrund der Nichtlieferung zuvor verkaufter Waren im Gesamtwert von mehr als 300.000 EUR an fast 900 Tausend Euro.

NexiI hatte die angegebenen Beträge den Kreditkarten der Kunden, die die Einkäufe getätigt hatten, wieder gutgeschrieben und eine Rückerstattung beantragt, ohne diese aufgrund der finanziellen Unzulänglichkeit von Busho zu erhalten. Dem Vorwurf zufolge hätte dieses Unternehmen die von den Kunden erhaltenen Beträge ohne triftige wirtschaftliche Gründe durch mehrfache Überweisungen an andere Subjekte (Empfänger der eigentlichen Sicherungsmaßnahme) veräußert und diese Beträge zur Gründung neuer juristischer Personen verwendet, die wiederum dazu bestimmt wären, die Provision zu wiederholen der Verbrechen.

Angesichts der Insolvenz von Bushop beantragte und erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Gericht die gerichtliche Liquidation, die zu einer betrügerischen Urkunden-, Patrimonial- und unzulässigen Insolvenz führte und die Existenz von Verwaltern in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht annahm, die im Wettbewerb miteinander standen Die Inanspruchnahme der Arbeit eines Wirtschaftsprüfers hätte böswillig den Konkurs des Unternehmens herbeigeführt und außerdem das Vermögen des Unternehmens zum Nachteil der Gläubiger umgeleitet.

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