In Policoro wurde ein beeindruckender „Drogenhandelsplatz“ entdeckt, der von einer kriminellen Organisation verwaltet wird. Die Operation

In Policoro wurde ein beeindruckender „Drogenhandelsplatz“ entdeckt, der von einer kriminellen Organisation verwaltet wird. Die Operation
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Wir empfangen und veröffentlichen die Pressemitteilung des Bezirksstaatsanwalts von Potenza, Francesco Curcio.

Folgendes wird berichtet:

„Nach einer umfangreichen und detaillierten Untersuchungsaktivität, die von koordiniert wurde Bezirks-Anti-Mafia-Direktion von Potenza und geleitet von der Staatspolizei von Potenza und Matera, es ging weiter zur Umsetzung von 24 persönlichen Vorsichtsmaßnahmen während der Voruntersuchungen im Gebiet von Policoro und seiner Provinz sowie in anderen Gemeinden der Provinz Baridavon 14 vorläufige Untersuchungshaft im Gefängnis und 10 Aufenthalts- und Präsentationspflichten gegenüber dem PG, ausgestellt vom Ermittlungsrichter des Bezirksgerichts Potenza.

Die Ermittlungstätigkeit in der Region wurde insbesondere von SISCO und der Abteilung für organisierte Kriminalität der Flying Squad von Potenza und Matera, Polizeistation von Policoro (MT), mit Unterstützung und Zusammenarbeit der Agenten der Flying Squads von durchgeführt andere Hauptstädte Italiens und die Kriminalpräventionsabteilungen von „Basilikata“, „Zentralkalabrien“ von Vibo Valentia, „Nordkalabrien“ von Cosenza, „Südkalabrien“ von Siderno.

Kriminalpolizeiliche Ermittlungen wurden eingeleitet im Jahr 2019, um die Existenz und Funktionsweise einer mafiösen kriminellen Vereinigung aufzudecken, die sich seit langem der Erpressung und der Begehung anderer Verbrechen widmet gegen das Vermögen und gegen die auf dem Gebiet der Gemeinde Policoro tätige Person, die der Familie „Mitidier“ angehört, die eng mit dem „Scarid“-Clan von Policoro (MT) verbunden ist, und dem wiederhergestellten „D’Elid“-Clan von Montescaglioso ( MT) und an den „Martorano-Stefanutti-Clan von Potenza“ sowie an die kalabrischen ‘Ndrangheta-Banden und apulische Mafia-Verbände.

Darüber hinaus wurde im selben Ermittlungskontext die Existenz einer ähnlichen kriminellen Vereinigung mit dem Ziel des Drogenhandels und -handels festgestellt, die in ihrer subjektiven Grundlage mit der ersten übereinstimmte, und zwar auf der Ebene der Schwere der Umstände; Beide Organisationen würden von den MITIDIERI-Brüdern Vincenzo und MITIDIERI Antonio geleitet (Letzterer sei inzwischen eines natürlichen Todes gestorben) und widmeten sich dem Kauf und Verkauf großer Mengen narkotischer Substanzen wie „Kokain“, „Heroin“ und „Haschisch“. „, sowie auf den Anbau, die Verarbeitung und den Handel von „Marihuana“, mit einem beeindruckenden „Drogenmarkt“, der in der Gegend von Policoro verwaltet wirdmit einem „Kunden“-Portfolio von ca. 100 Einheiten.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Ermittlungen zahlreiche Folgemaßnahmen durchgeführt, die es ermöglichten, Drogen zu entdecken und zu beschlagnahmen sowie die verschiedenen Lieferwege für Betäubungsmittel zu identifizieren, von denen einige – wiederum in der Ermittlungsphase und daher auf der Grundlage von Indizien – ermittelt wurden im Kreuzverhör der Parteien muss der verstorbene „Professor“ GRIECO Antonio bestätigt werden (verstorben an den Folgen einer Erschießung in der Landschaft von Montescaglioso im Mai 2019, eine Straftat, die im Rahmen des Strafverfahrens 1233/20 RGNR definiert ist). DDA Mod. 21) sowie weitere spezifische Versorgungskanäle, die mit Händlern aus Altamura aktiviert wurden, wie CAVOTTA Davide und MORAMARCO Giuseppe, dem Matera CRISTALLO Eustachio, bekannt als „Uccie“, und schließlich dem apulischen DI COSOLA Raffaele.

Darüber hinaus wurden, wie sich aus den Ermittlungen ergab, auch weitere Versorgungskanäle für Betäubungsmittel mit Probanden aktiviert, die auf Grundlage der durchgeführten Ermittlungen offenbar im Stadtteil „Japigia“ von Bari tätig waren und sich wiederholt in den Metaponto begaben Bereich, um die Geldbeträge einzutreiben, die auch auf Kredit an den Verdächtigen MITIDIERI Nicola, bekannt als „Nim“ (Kl. ’81), ausgeführt wurden.

Im Rahmen der Untersuchungen wurden auch die Machtverhältnisse und Konflikte zwischen der Familie „Mitidieri“ und anderen im ionisch-metapontinischen Gebiet tätigen Gruppen ermittelt und dokumentiert, wie etwa einige Personen, die mit der Familie „Schetting“ von Scanzano Jonico (MT) in Verbindung stehen die Familie „Gialdino“ aus Policoro (MT), im letzteren Fall erscheint es symbolisch, an den versuchten Mord zu erinnern, den GIALDINO Antonio im Oktober 2019 an MITIDIERI Vincenzo begangen hat, der durch mehrere Schüsse zusammen mit seinem Freund LORITO Mario (ebenfalls) schwer verletzt wurde der Empfänger einer vorsorglichen Untersuchungshaft in diesem Verfahren), der wiederum von einem Schuss des oben genannten GIALDINO Antonio betroffen war, ein Straftatbestand, der bereits im Strafverfahren Nr. 3695/19 RGNR DDA Mod. 21, im Anschluss an das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 45316/2022 vom 16.03.2023, das auch den erschwerenden Umstand der Mafia-Methode bestätigte.

Darüber hinaus wurde die Untersuchung auch durch den Beitrag hetero- und selbstanklagender Aussagen einiger Justizmitarbeiter bereichert, die es ermöglichten, die Gültigkeit der erzielten Ermittlungsergebnisse zu festigen und aus den Kreisen der organisierten Kriminalität selbst Erkenntnisse zu gewinnen. weitere Elemente des Wissens über die Reihe der kriminellen Taten, die sich ereignet haben, auch mit spezifischer Bezugnahme, wie im Fall von D’ELIA Giuseppe, auf die Ndrangheta-ähnlichen Verbindungen mit den damit verbundenen kriminellen Fähigkeiten, die sowohl MITIDIERI Vincenzo als auch MITIDIERI Antonio im Laufe der Jahre erworben haben.

Letztlich handelt es sich um einen umfangreichen, seriösen und heterogenen Ermittlungsrahmen, der auf der Grundlage mehrerer „Ermittlungsinstrumente“ rekonstruiert wurde und es ermöglichte, in der Vorsorgephase die Existenz einer kriminellen Vereinigung zum Zweck des Drogenhandels im Sinne von Art. 74 Präsidialdekret 309/90, verschärft durch die Mafia-Methode gemäß Art. 416 bis 1 StGB, in Bezug auf die gemäß Art. 416 bis 1 StGB ein konkretes rechtswidriges Verhalten festgestellt wurde. 73 Präsidialerlass 309/90 oder sogar Verbrechen des Tragens und Besitzes von Schusswaffen, deren negativer Wert zweifellos durch die assoziative Konnotation der oben genannten Assoziation erhöht zu werden scheint, da der Untersuchungsrichter das Vorliegen des Verbrechens einer Mafia-Vereinigung als nicht hinreichend erwiesen erachtete.

Abschließend lässt sich sagen, dass unbeschadet des Grundsatzes der Unschuldsvermutung die zahlreichen restriktiven Maßnahmen, die im Anschluss an die Ermittlungen auf der Grundlage schwerwiegender Schuldhinweise ergriffen wurden und die selbstverständlich in der Hauptverhandlung geprüft werden müssen, einen weiteren Teil des Gesamtbildes darstellen Aktion zur Bekämpfung der in Lukanien organisierten Kriminalität, die die Bezirksdirektion für Antimafia von Potenza dank des lobenswerten Beitrags der Polizeikräfte in einem Gebiet durchführt, in dem die Präsenz der organisierten Kriminalität eine Realität darstellt, die gleichermaßen Folgendes betrifft: die Provinzen Potenza und Matera.

All dies erfordert einerseits, dass wir auf allen Ebenen nicht in gefährlichen Unterschätzungen des Phänomens verharren, andererseits hat es die alltäglichen, beruflichen und beruflichen Veränderungen an dieser sehr wichtigen Front konstant gemacht und wird dies auch weiterhin tun systematischer Einsatz der Kräfte der lukanischen Polizei und Justiz“.

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