Im Ausland abstimmen. Wahl der italienischen Vertreter im Europäischen Parlament

Im Ausland abstimmen. Wahl der italienischen Vertreter im Europäischen Parlament
Descriptive text here

Hinweise (Veröffentlichungsdatum 24. April 2024)

Gemäß dem Gesetzesdekret vom 24. Juni 1994, Nr. 408, können im Ausland für die Wahl der italienischen Vertreter im Europäischen Parlament stimmen:

– italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union und registriert bei AIRE;
– Italienische Staatsbürger und ihre mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen, die sich aus Studien- oder Arbeitsgründen vorübergehend in einem EU-Mitgliedsland aufhalten, indem sie bei der für den Ort des vorübergehenden Wohnsitzes zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung einen an den Bürgermeister der italienischen Gemeinde gerichteten Antrag einreichen die, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind. Der Antrag muss spätestens am achtzigsten Tag vor dem letzten Abstimmungstag gestellt werden.

Die Stimmabgabe im Ausland für Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Italien erfolgt in den von den Konsulaten eingerichteten Wahllokalen. Der Wähler erhält vom italienischen Innenministerium an seiner Wohnadresse im Ausland die Wahlbescheinigung mit Angabe des Wahllokals, in dem er wählen kann, sowie des Öffnungsdatums und der Öffnungszeit für die Stimmabgabe.

Erhält der Wähler die Wahlbescheinigung nicht bis zum 5. Tag vor dem Wahltag, kann er sich zur Überprüfung seiner Wählerstellung an die zuständige Konsularstelle wenden und die Ersatzbescheinigung für die Wahlzulassung anfordern.

Der italienische Wähler, der seinen Wohnsitz im Ausland in einem EU-Land hat oder sich dort vorübergehend aus Studien- oder Arbeitsgründen aufhält (und innerhalb der festgelegten Fristen einen Antrag auf Wahl im Ausland gestellt hat), kann bei seiner Rückkehr nach Italien in der Gemeinde seiner Wählerregistrierung wählen: in In diesem Fall muss bis zum Tag vor der Abstimmung ein ausdrücklicher Antrag beim Bürgermeister der oben genannten Gemeinde gestellt werden.

Der im Ausland lebende und bei der AIRE registrierte italienische Wähler kann sich auch dafür entscheiden, für die Kandidaten für die Sitze des Mitgliedslandes zu stimmen, in dem er seinen Wohnsitz hat; in diesem Fall stimmt er in den Wahllokalen ab, die von den Behörden des Mitgliedslandes, in dem der Ausländer seinen Wohnsitz hat, eingerichtet wurden.

Doppelstimmen sind verboten: Wenn Sie für einen Kandidaten für die Sitze Italiens stimmen, können Sie auch nicht für einen Kandidaten für die Sitze des EU-Wohnsitzlandes stimmen und umgekehrt. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn der Wähler mehrere Staatsbürgerschaften von Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt: Er kann das Wahlrecht nur für die Vertreter eines der Staaten ausüben, deren Staatsbürger er ist. Offensichtlich ist auch die doppelte Stimmabgabe strafbar, da diejenigen, die in den von diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland eingerichteten Wahlabteilungen für die Italien zustehenden Vertreter stimmen, dies NICHT auch in den Wahlabteilungen in Italien tun können, und umgekehrt .

Italienische Staatsbürger, die ihren ständigen Wohnsitz in einem EU-Land haben und bei AIRE registriert sind und sich nicht dafür entschieden haben, für die Vertreter des EU-Mitgliedslandes zu stimmen, in dem sie ihren Wohnsitz haben, werden ohne Notwendigkeit zur Wahl der Kandidaten für die Sitze Italiens zugelassen eine Erklärung abzugeben.

Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist

Italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Ländern, die NICHT Mitglied der Europäischen Union sind, können bei der Wahlregistrierungsgemeinde in Italien für die Vertreter Italiens im Europäischen Parlament stimmen. Zu diesem Zweck erhalten sie bis zum zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung des Erlasses zur Einberufung der Wahlkundgebungen eine Mitteilungspostkarte von der oben genannten Gemeinde.

PREV Andrea Danusso, ein achtzehnjähriger Zentaur, stirbt. Ein 17-Jähriger verliert in Aosta sein Leben
NEXT Züge waren 45 Minuten lang blockiert