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24. April 2024

Wie jedes Jahr tritt das Badeverbot in Militärgewässern und im Hafengebiet in Kraft

Livorno, 24. April 2024 – Livorno: Das Badeverbot tritt in Kraft, hier wird es verboten. Vorübergehende und saisonale Verbote

Wie jedes Jahr hat der Bürgermeister am 24.04.2024 in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung (Gesetzesdekret 116/2008) und der regionalen Gesetzgebung (Verwaltungsdekret der Region Toskana Nr. 6667 vom 26.03.2024) eine Verordnung erlassen NEIN. 129, der das Badeverbot in Militärgewässern sowie in Hafengebieten festlegt.

Auch für die Badesaison 2024, also in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September, ist das Baden daher in folgenden Küstenabschnitten verboten:

● Hafen von Livorno (Hafengebiet);

● Porticciolo Nazario Sauro (Hafengebiet);

● Marineakademie (militärischer Bereich);

● Porticciolo di Ardenza (Hafengebiet);

● Porticciolo di Antignano (Hafengebiet);

● Hafen Quercianella (Hafengebiet);

● Gorgona Island (Gefängnis- und Strafkolonie);

● Insel Gorgona (zwischen Porto und der Strafkolonie Torre Nuova), mit Ausnahme der beiden Badegebiete „Gorgona Porto“ und „Gorgona Torre Nuova“, die im Exekutivdekret der Region Toskana Nr. 6667 oben erwähnt.

In der Gemeindeverordnung ist festgelegt, dass zum Hafengebiet (Hafen von Livorno) die Gewässer innerhalb der Hafenschutzanlagen gehören, außerdem der Ein- und Ausfahrtsektor (südliche Mündung), der Bereich gegenüber der nördlichen Mündung des Hafens sowie die als Ankerplätze und Flächen für Schiffe genutzten bzw. genutzten Gewässer im Hafen.

Wir erinnern uns, dass diese Art von Verbot nichts Neues ist und jedes Jahr eingeführt wird, wobei die entsprechende Verordnung dem Gesundheitsministerium, dem Umweltministerium, der Region Toskana und anderen zuständigen Stellen übermittelt wird.

Die Gemeinden sind für die Abgrenzung der nicht zum Baden genutzten Gewässer und der dauerhaft verbotenen Badegewässer auf ihrem Gebiet vor Beginn der Badesaison gemäß den Bestimmungen der spezifischen regionalen Bestimmung verantwortlich. Dabei handelt es sich um eine durch Sicherheitsmaßnahmen festgelegte Regelung, die nichts mit vorübergehenden Badeverboten bei gelegentlicher Verschmutzung zu tun hat.

Gleichzeitig, ebenfalls am 24.04.2024, erließ der Bürgermeister eine weitere Verordnung, Nr. 130, die das vorübergehende Badeverbot (bezogen auf die Badesaison 2024) im Gewässer an der Mündung des Flusses betrifft Rio Felciaio.

Die Region Toskana hat dieses Jahr erneut mit dem Dekret Nr. 6667 vom 26.03.2024, auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips und im Einklang mit den Bestimmungen der Kunst. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Ministerialerlasses vom 30. März 2010 wurde beschlossen, das vorübergehende Verbot bis zur Umsetzung der geplanten Rehabilitationsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.

Hierbei handelt es sich um Interventionen, die gemeinsam zwischen der Gemeinde und der ASA durchgeführt werden, um die in der Region festgestellten kritischen Probleme zu lösen und die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Verschmutzungsursachen zu planen.

Livorno: Das Badeverbot tritt in Kraft, hier wird es verboten. Vorübergehende und saisonale Verbote

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