NAS prüft in Palermo, 107 Kilo Fisch beschlagnahmt

Im Laufe des Monats April führten die Carabinieri der Nas von Palermo in Fortsetzung der Inspektionsaktivitäten zum Schutz der Gesundheit der Bürger mit Unterstützung der örtlichen Territorialarmee und dem technischen Personal der ASP zahlreiche Kontrollen in der Stadt durch Sizilianische Hauptstadt.

Beschlagnahmungen und Geldstrafen

Nach Kontrollen bei einigen Fischhändlern auf dem lokalen Markt von Palermo (die Aktivitäten zielten auch darauf ab, die Einhaltung der hygienisch-sanitären Bedingungen und der Fischvorschriften der Europäischen Union zu überprüfen) beschlagnahmte das Militär 107 Kilogramm Fisch mit einem Gesamtwert von etwa 4.000 Euro, der rückverfolgbar war nicht korrekt umgesetzt worden sei, um die Sicherheit der Lebensmittelversorgungskette zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde in einem Supermarkt im Südwesten der Stadt festgestellt, dass ein Raum ohne die erforderliche Genehmigung als Lagerraum für Lebensmittel genutzt worden war. Bei einer Bäckerei im Zentrum wurden hingegen strukturelle Veränderungen im Betrieb festgestellt, ohne dass die Gesundheitsregistrierung aktualisiert wurde. Am Ende der Kontrolltätigkeit fielen insgesamt hohe Bußgelder in Höhe von 3.500 Euro an.

Kontrollen in der Provinz

In der Provinz Palermo wurde außerdem eine Sanktion gegen einen Bauernhof mit einer Gesamtstrafe von 60.000 Euro verhängt, wo das Carabinieri-Personal 38 Stück Vieh sperrte, weil es keinen Firmencode gab und die Tiere keine Identifikationskennzeichen hatten zur behördlichen Beschlagnahmung von 1.605 Kilogramm Tierfutter, bei dem die Rückverfolgbarkeit nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde, um die Sicherheit der Lebensmittelkette zu gewährleisten.

Blitz bei Vucciria

Im Raum Vucciria wurden Kontrollen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten durchgeführt, bei denen verschiedene Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden. Im Einzelnen gab es in einem Unternehmen einen Verstoß gegen Art. 10 L.287/1991 für die Art Mängel der Sanitäranlagen werden mit einem Bußgeld von 1000,00 Euro geahndet, sowie die illegale Besetzung von 39 m2 öffentlichem Grund. In einem anderen Gewerbebetrieb wurde die illegale Besetzung von 20 m2 öffentlichem Grund und der Verstoß gegen Art. 5 der EG-Verordnung Nr. 852/04 mit einer Geldstrafe von 1000 Euro bestritten. Beide Eigentümer der oben genannten Gewerbebetriebe befanden sich Berichten zufolge in einem Zustand der Freiheit zur Besetzung öffentlicher Grundstücke

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