Sicherheit am Arbeitsplatz: «Frigopuglia» in Bari freigesprochen

BARI – Das Gericht von Bari hat das Unternehmen Frigopuglia aus Bari am Ende des Prozesses wegen eines Arbeitsunfalls freigesprochen, der im Oktober 2015 zu Personenschäden bei einem damals 55-jährigen Arbeiter aufgrund einer „akuten Vergiftung durch Ammoniakdämpfe“ führte. .

Das Unternehmen wurde mit der Verwaltungshaftung von Unternehmen beauftragt, während der später verstorbene Eigentümer für Personenschäden haftete.

Die Geschichte geht auf den 16. Oktober 2015 zurück. Der Arbeiter war mit Wartungsarbeiten an einem defekten Ventil beschäftigt, das an den Rohren einer Kühlanlage angebracht war und sich in einer Höhe von über 5 Metern über dem Boden befand. Plötzlich wurde er von einem Ammoniakdampfstrahl getroffen, der aus dem Ventil austrat, und er war betrunken. Dem Vorwurf zufolge seien die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, die die Verpflichtung zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, wie zum Beispiel Masken mit der Art des Risikos angepassten Filtern, vorsehen, nicht eingehalten worden. Darüber hinaus seien keine „technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen worden, die geeignet seien, die mit dem Einsatz von Gabelstaplern, die für den Personentransport ungeeignet sind, verbundenen Risiken zu minimieren“.

Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber nicht weitermachen dürfe, weil er verstorben sei. Für das Unternehmen erklärten die Richter jedoch mit Unterstützung des Anwalts Antonio La Scala, dass die Vorwürfe inexistent seien.

„Nach einer langen und detaillierten Untersuchung“, so der Anwalt, „hat das Gericht das bekannte Unternehmen aus Bari freigesprochen, weil ihm kein Haftungsurteil zugerechnet werden kann, da gerade aufgrund der strikten Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung und am Arbeitsplatz kein Verstoß begangen wurde.“ Sicherheit”.

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