Missbrauch in der Familie, zwei Verurteilungen und ein Annäherungsverbot

Viterbo – Die Polizei greift ein


Eine Polizeistreife

Viterbo – Missbrauch in der Familie, zwei Verurteilungen und ein Annäherungsverbot.

„Unter Wahrung der Rechte der untersuchten Person – lesen wir in einer Notiz – und der Unschuldsvermutung, soweit derzeit bekannt, vorbehaltlich weiterer Ermittlungen und ausstehendes Urteil, wird Folgendes mitgeteilt.

In den letzten Tagen nahmen Mitarbeiter der Staatspolizei der Abteilung, die auf Verbrechen gegen die Person des Fliegertrupps des Polizeipräsidiums Viterbo spezialisiert ist, zwei Festnahmen wegen Verurteilung und Annäherungsverbot vor, die alle im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt standen.

Insbesondere – heißt es in der Mitteilung weiter – wurde am Freitag, dem 19. April, ein Mann vom Berufungsgericht von Rom wegen Misshandlung in der Familie und sexueller Gewalt gegen einen Minderjährigen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, was sich 2013 in Viterbo ereignete.

Am 22. April wurde jedoch eine weitere Person vom Gericht in Viterbo wegen des Verbrechens des Familienmissbrauchs, das 2021 in Viterbo begangen wurde, zu zwei Jahren Haft verurteilt. Beide wurden sofort von der Polizei erreicht, die nach Abschluss der rituellen Formalitäten , verlegten sie sie in das Gefängnis „Nicandro Izzo“ in Viterbo.

Schließlich wurde am 20. April ein Annäherungsverbot gegen einen Mann verhängt, der für die Misshandlung seiner Ex-Partnerin verantwortlich gemacht wurde. Konkret wurde dem Täter im Rahmen einer von der Staatsanwaltschaft Viterbo koordinierten Ermittlungstätigkeit eine Episode von Aggression vorgeworfen, bei der er dem Opfer einen Fingerbruch an der Hand zugefügt hatte.


Unschuldsvermutung

Im italienischen Strafsystem gilt die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Verurteilung. Es gilt die Unschuldsvermutung, die auf Artikel 27 der italienischen Verfassung basiert, wonach eine Person „nicht als schuldig gilt, bis sie rechtskräftig verurteilt ist“.

25. April 2024

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