Oger aus Barletta landet in der Zelle: „Gewalt gegen seine schwangere Partnerin“

Oger aus Barletta landet in der Zelle: „Gewalt gegen seine schwangere Partnerin“
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BARLETTA – Er hätte seine Partnerin zum Geschlechtsverkehr gezwungen, selbst als sie mit Zwillingen schwanger war, und dabei sogar deren Vaterschaft in Frage gestellt. Die Vorwürfe, die der Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trani, Lucio Vaira, gegen einen Berufstätigen aus Barletta erhebt, sind so schwerwiegend, dass der Ermittlungsrichter Ivan Barlafante in den letzten Tagen seine vorsorgliche Untersuchungshaft im Gefängnis angeordnet hat.

Der Mann, der bereits wegen Missbrauchs seiner Tochter durch seine Ex-Frau vor Gericht steht, ist für die Straftaten Stalking, häusliche Gewalt und schwere sexuelle Gewalt verantwortlich.

Der Sachverhalt geht auf einen Zeitraum zwischen 2022 und 2023 zurück. Laut Anzeige des mutmaßlichen Opfers hatte sich das Verhältnis der beiden bereits vor der Schwangerschaft verschlechtert. Ständige Diskussionen, oft von Eifersucht diktiert. Eines Tages, auf dem Höhepunkt eines Streits, ließ der Verdächtige sie bis zwei Uhr morgens in der Kälte vor dem Haus zurück. Bei einer anderen Gelegenheit rief sie mitten in der Nacht an, weil sie vermutete, dass sie eine Affäre mit einem Arbeitskollegen haben könnte.

Leider hätte die Nachricht von der Schwangerschaft die Situation nicht verbessert. Andererseits. Bei einer gynäkologischen Untersuchung stellte sich heraus, dass die Feten einen Gestationsaltersunterschied von etwa einer Woche aufwiesen: Diese Aussage hätte Zweifel geweckt, dass er nicht der Vater sei, und aus diesem Grund ging er zu den Eltern seiner Partnerin, um sich zu beschweren und wartete auf sie unter ihrem Haus. An einem Sommerabend hielt er unter dem Vorwand, die Frau zum Abendessen nach Polignano mitzunehmen, das Auto in einem Reisiggebiet an und vergewaltigte sie anschließend. Der sexuelle Missbrauch ging weiter, obwohl der Gynäkologe aufgrund der heiklen Situation im Zusammenhang mit der Zwillingsschwangerschaft den Geschlechtsverkehr untersagte.

Nach der Geburt der Kleinen gingen die Exzesse weiter. Der Richter schreibt, dass der Mann durch die nächtlichen Schreie der Kinder gestört worden sei und mindestens dreimal eines von ihnen in die Bauchlage gebracht habe, was von Kinderärzten in den ersten Lebensmonaten notorisch nicht empfohlen worden sei. Nachdem die Beziehung gescheitert war, versuchte er angeblich auch, eines der beiden Neugeborenen wegzunehmen, und ging mit dem Baby auf dem Arm davon. Der Mann wurde von seinem Schwiegervater angehalten und ließ das Kind dann auf der Motorhaube eines geparkten Autos zurück. Glücklicherweise wurde das Kind sofort von seiner Mutter abgeholt.

Hinsichtlich der Persönlichkeit des Verdächtigen verweist der Ermittlungsrichter auf eine absolute Unfähigkeit zur Selbstbeherrschung und weist auf eine gewalttätige und rachsüchtige Natur hin.

Während des Garantieverhörs wies der Sachverständige die Anschuldigungen völlig zurück und bot dem Richter eine Rekonstruktion des Sachverhalts an, der dem des mutmaßlichen Opfers diametral entgegengesetzt war. Hierzu wurden auch entsprechende Unterlagen eingereicht. Die Verteidigung, vertreten durch Rechtsanwalt Angelo Scuderi, hat einen Antrag auf Aufhebung oder Milderung der Maßnahme gestellt.

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