Pensionen oder Häuser in Brindisi: So starten Sie Ihr Unternehmen

BRINDISI – Bürger oder Unternehmer, die an der Durchführung von Aktivitäten außerhalb des Hotels interessiert sind, müssen einem öffentlichen Meldeverfahren folgen. Darüber hinaus ist die Nutzung von Gästehäusern und Ferienhäusern das ganze Jahr über und insbesondere in den Sommermonaten in Apulien und Brindisi eine zunehmend verbreitete touristische Praxis.

Der Eigentümer oder Verwalter der Immobilie, der die Tätigkeit aufnehmen möchte, muss den beglaubigten Bericht über den Beginn der Tätigkeit ausschließlich elektronisch vorlegen, indem er sich auf die Regierungswebsite „Impresa in una giorno“ einloggt.

Die Verwaltung von Touristenresidenzen sowie Ferienhäusern und -wohnungen unterliegt der Vorlage der Scia bei der Gemeinde, in der sich die Immobilien befinden. Dasselbe Berichtsdokument muss die Einzelheiten der Bewohnbarkeitsbescheinigung enthalten und von einem technisch-erläuternden Bericht begleitet sein, aus dem die Lage und die Eigenschaften der zur Diskussion stehenden Gebäude hervorgehen.

Dem Scia muss ein anschaulicher technischer Bericht beigefügt werden, der die folgenden Elemente enthält:

– Angaben zur Bewohnbarkeitsbescheinigung;

– Anzahl der für die Bewirtung vorgesehenen Räume mit genauer Lage;

– Anzahl der Betten;

– Anzahl der den Gästen zur Verfügung stehenden Toiletten;

– angebotene Nebenleistungen;

– möglicher Catering-Service.

Wer sich für die Vermietung von Zimmern und Häusern interessiert, kann ab dem Datum der Vorlage des Scia bei der Gemeinde damit beginnen, jedoch nicht früher.

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