Um das Wahlrecht „außerhalb des Campus“ auszuüben, müssen Studierende mit Wohnsitz in der Gemeinde Molfetta einen konkreten Antrag beim Wahlbüro der Gemeinde Molfetta gemäß dem vom Innenministerium erstellten und dieser Bekanntmachung beigefügten Formular einreichen . Bitte beachten Sie, dass dem ordnungsgemäß unterschriebenen Antrag Folgendes beizufügen ist:
a) Kopie des Ausweisdokuments;
b) Kopie des Wahlausweises;
c) Kopie der Bescheinigung oder anderer Unterlagen zum Nachweis der Einschreibung an der Schule, Universität oder Ausbildungseinrichtung; Darüber hinaus muss der/die Studierende angeben:
➢ die vollständige und genaue Anschrift des Wohnsitzes in der Gemeinde, in der Sie sich zu Studienzwecken aufhalten;
➢ eine E-Mail-Adresse – E-Mail. Der Antrag gemäß dem beigefügten Formular muss persönlich oder durch eine beauftragte Person bis spätestens 05.05.2024 eingereicht werden. ▪ direkt beim Protokollbüro – Lama Scotella, mit Sitz in Via Martiri di Via Fani 2/B, von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 15.30 bis 17.30 Uhr.
▪ per zertifizierter E-Mail an die folgende Adresse: [email protected].
▪ per E-Mail an folgende Adresse: [email protected] ▪ In diesem Fall muss der Betreff des pec/@ den folgenden Wortlaut enthalten: „Stimme für nichtansässige Studierende – Europawahl 2024.“ “.
Der Antrag kann bis zum 15.05.2024 auf dem gleichen Versandweg widerrufen werden. Weitere Einzelheiten zur Ausübung des Stimmrechts sind in der oben genannten Regelung in den Ministerrundschreiben erläutert. Die Bescheinigung über die Zulassung zum Wahlrecht wird dem Studierenden von der Wohnsitzgemeinde bzw. von der Hauptstadt der Wohnsitzregion zugesandt.