Schulungstag für die örtliche Polizei von Velletri zum Thema Unfälle und Verkehrsverletzungen

Veröffentlicht: Freitag, 26. April 2024 – Redaktion für aktuelle Angelegenheiten

VELLETRI (aktuelle Ereignisse) – im Tericore-Saal des Rathauses

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Die regelmäßige und kontinuierliche Ausbildung nach dem Vorbild der örtlichen Polizei von Velletri entwickelt sich ständig weiter. Dies ist bereits seit einigen Jahren der Fall, um einen optimalen Service für die Bürger und im Verhältnis zur Staatsanwaltschaft zu gewährleisten.

Am Dienstag, den 23. April, fand im Tericore-Raum des Gemeindegebäudes ein Schulungstag für die örtliche Polizei von Velletri zum Thema Unfälle und Verkehrsverletzungen statt.

In Anwesenheit des Bürgermeisters Ascanio Cascella und aller Agenten des Kommandos. Der Direktor der örtlichen Polizei, Maurizio Santarcangelo, erwartete den bevorstehenden Einsatz einer Spezialeinheit für Verkehrsunfälle in Kombination mit der bereits einsatzbereiten Einheit „Stadtsicherheit und Anstand“. In seiner Rede stimmte Bürgermeister Cascella voll und ganz zu und betonte, dass es in der Gegend leider zu zahlreichen Verkehrsunfällen komme und solche mit schweren oder tödlichen Verletzungen eine erhebliche strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich ziehen. Daher ist das Eingreifen der Polizeibehörde bei der Feststellung und Erstellung nicht wiederholbarer Dokumente von grundlegender Bedeutung.

Maßgebliche Redner waren: Kommissar Carlo Lenci Carlo, verantwortlich für die Einsatzeinheit der Verkehrspolizei der Gemeinde Veliterna, der die Richtlinien erläuterte, die beim Eingreifen bei einem Verkehrsunfall zu befolgen sind.

Die Verfahren und Techniken zur Erkennung von Unfällen und die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der Kriminalpolizei bei schweren, sehr schweren Verletzungen oder tödlichen Ereignissen. Wertvoll war die Intervention des stellvertretenden Staatsanwalts von Velletri, des Sachverständigenrichters Giuseppe Travaglini, der sich zu den Änderungen an den Artikeln äußerte. 589 bis/ter und 590 bis/ter des Strafgesetzbuches werden nun jeweils in „Tötung im Straßenverkehr und auf See“, Flucht des Fahrers sowie die Bestimmungen der Strafprozessordnung zur obligatorischen und fakultativen Festnahme bei schweren und tödlichen Verkehrsunfällen eingestuft.

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