Die traditionelle Kavalkade der Engel kehrt zum Incoronata-Heiligtum zurück

Anlässlich des 1023. Jahrestages der Erscheinung der Schwarzen Madonna kehren die Feierlichkeiten in die Basilica dell’Incoronata zurück. Die Feierlichkeiten beginnen am Mittwoch, 24. April, um 10 Uhr mit der Übersetzung des Heiligen Bildnisses. Anschließend folgt das Ritual der Einkleidung in das von den Pfarreien „Santa Maria della Croce“ und „Mutter Gottes gekrönte“ Gewand angebotene Gewand und die Messe mit dem Krönungsritus unter dem Vorsitz von Bischof Giorgio Ferretti.

Freitag, 26., um 14 Uhr Termin mit der Parade der folkloristisch-religiösen Umzugswagen im Zusammenhang mit der Verehrung der Schwarzen Madonna. Während dieser herzlichen, beliebten Veranstaltung werden religiöse Szenen mit lebenden Gemälden nachgestellt, die auf Karren vorgeführt werden, die von landwirtschaftlichen Fahrzeugen gezogen werden. Die für diesen Anlass aufgestellten Wagen drehen drei rituelle Runden um das Heiligtum. Eine Veranstaltung, an der etwa dreitausend Gläubige teilnehmen, die aus verschiedenen Städten der Umgebung zur Wallfahrtskirche von Foggia kommen. Um 17 Uhr findet die Messe mit den Teilnehmern der Kavalkade statt und um 23.30 Uhr findet in Foggia die Versammlung der Pilger vor der Pfarrei „San Paolo Apostolo“ mit angeschlossenem Segen und Beginn der Pilgerfahrt zur Basilica dell’Incoronata statt der alte Schafpfad von San Lorenzo.

Am Samstag, den 27., wird es in der Basilika ab 15.45 Uhr eine Nachstellung der Erscheinung der „Mutter Gottes“ und der „Feuerblitze“ geben. Im Anschluss daran und den ganzen Tag über werden verschiedene Messen gefeiert. Die Messe wird am Sonntag, 28. April, um 19 Uhr mit der Opferung und Segnung des Öls und dem Anzünden der Votivlampe gefeiert.

Verordnung über den Ritt der Engel

Um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten, hat die Gemeinde Foggia mit einer Gewerkschaftsverordnung besondere Sicherheitsmaßnahmen festgelegt.

Insbesondere ist in der Zeit von 12.00 bis 20.00 Uhr im Veranstaltungsgebiet das Mitführen und Konsumieren von Alkohol, auch wenn dieser bereits im Besitz ist, verboten; Getränke in Behältern, Flaschen, Gläsern und Dosen einzuführen und zu konsumieren, auch solche, die sich bereits in Ihrem Besitz befinden; Einführung und Verwendung von Feuerwerkskörpern, auch frei erhältlichen, und Stechsprays; Rucksäcke und sperrige Taschen in den von der Veranstaltung betroffenen Bereich einbringen; Führen Sie keine Glasgegenstände oder andere gefährliche Materialien, einschließlich Selfie-Sticks, ein.

In die von der Veranstaltung betroffenen Bereiche dürfen ausschließlich Kunststoff-Getränkeflaschen ohne Verschluss mitgebracht werden.

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