Bozen: Gewalttätige Fans, drei Daspo für ein Jahr erlassen | Gazzetta delle Valli

Bozen: Gewalttätige Fans, drei Daspo für ein Jahr erlassen | Gazzetta delle Valli
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Bozen – Ausgestellt drei Daspo in Richtung gewalttätige Fans. Der Polizeikommissar von Bozen Paolo SartorIch habe ausgegeben 3 Daspo – einstweilige Verfügungen gegen den Zutritt zu Sportveranstaltungen – mit Dauer Jahr gegen zwei Fans des “HC Bozen” und ein kleiner Fan der Fußballmannschaft“FC Venezia“, wegen Verhaltens, das darauf abzielt, die öffentliche Ordnung und Sicherheit bei Sportveranstaltungen zu gefährden.

Zwei dieser Strafen wurden jeweils gegen ebenso viele Eishockeyfans verhängt, einer davon 25 Jahre alt und das andere von 31 Jahre alt, für die unten dargestellten Ereignisse, die am 6. Januar während des für die Internationale Meisterschaft gültigen Spiels stattfanden „ICE Hockey League” zwischen der Mannschaft des „HC Bozen“ und der des „HC Valpustertal“, ausgetragen im Eisstadion „Sparkasse Arena“ in Bozen: die 25 Jahre alt, Während des Spiels war er in der Nähe der Brüstung stationiert, die den den örtlichen Fans gewidmeten Bereich abgrenzte, und trug ein T-Shirt mit einem auffälligen Hakenkreuz auf der Rückseite, um es zur Schau zu stellen und es für das große Publikum auf der Tribüne deutlich sichtbar zu machen ; Dieses Verhalten ist gesetzlich ausdrücklich verboten und wurde daher auch bei der Justizbehörde angeklagt. der Fan 31 Jahre altAllerdings löste in den Phasen des Publikumsabzugs in unmittelbarer Nähe der oben genannten Sportanlage, genauer gesagt in der Nähe des Bahnhofs „Bolzano Sud“, einem Ort, an dem sich die zahlreichen Fans der Gastmannschaft aufhielten, eine Rauchbombe aus/ Feuerwerkskörper von großer Größe und warf ihn auf die Agenten der mobilen Abteilung der Staatspolizei, die zur Verteidigung der Gastfans eingesetzt wurden; Dieses Verhalten gefährdet nicht nur die öffentliche Ordnung und Sicherheit, sondern auch die Sicherheit der Polizeibeamten und der Gästefans.

Der drittes Daspo, stattdessen wurde es gegen a ausgestellt 16-jähriger venezianischer Fander am vergangenen 10. Februar im Druso-Stadion während des Fußballspiels zwischen dem „FC

Südtirol“ und „Venezia FC“, während er sich auf der Tribüne von „Canazza“, einem Bereich für Gästefans, aufhielt, löste eine Feuerwerkskörper-Rauchbombe von großer Größe warf es zu Boden neben anderen Zuschauern, die, von Panik gepackt, als sie auf engstem Raum von der Rauchwand umgeben waren, auf ungeordnete Weise versuchten, der Atemvergiftung zu entkommen, die sie befiel, in einer Situation von konkrete Gefahr für ihre Sicherheit. Um nicht entdeckt zu werden, hatte der kleine venezianische Fan erkannt, was er angerichtet hatte, indem er sein Gesicht mit einem Halswärmer, einer Mütze und der Kapuze seiner Jacke verzerrte. Dank der Zusammenarbeit mit dem DIGOS von Venedig konnten die Bozner Kollegen ihn identifizieren und dem Polizeikommissar erlauben, das Daspo gegen ihn zu erlassen, um das unvorsichtige Verhalten zu sanktionieren, das die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Menschen ernsthaft gefährdete waren auf der Tribüne und schauten uns das Fußballspiel an. Die vom Polizeikommissar erlassene Regelung wurde lediglich unter Berücksichtigung des minderjährigen Alters des Empfängers auf ein Jahr begrenzt.

Als Konsequenz Daspo der 16-jährige venezianische Fan – sowie die beiden oben genannten Fans von Eishockey – wird nun der Zutritt zu allen Orten verboten, an denen auf dem Staatsgebiet Sportveranstaltungen im Zusammenhang mit professionellen und semiprofessionellen nationalen Meisterschaften, internationalen Turnieren, Freundschaftsspielen sowie zu allen Orten stattfinden, an denen Trainingseinheiten durchgeführt werden Mannschaften, die an den oben genannten Meisterschaften und Wettbewerben teilnehmen, die im Rahmen der vom italienischen Fußballverband oder von ihm anerkannten Einrichtungen und Organisationen stattfinden Italienisches Nationales Olympisches Komitee (CONI). Das Verbot soll anlässlich jedes Spiels der in der Bestimmung genannten Sportart und für den Zeitraum zwischen zwei Stunden vor Beginn und zwei Stunden nach Ende jeder Sportveranstaltung, auch an Bahnhöfen und Autobahnmautstellen, verlängert werden und Flughäfen, Tankstellen und alle anderen Orte, die am Parken, Transit oder Transport derjenigen interessiert sind, die an den Wettbewerben selbst teilnehmen oder diese besuchen, immer für den gleichen Zeitraum ab dem Datum der Bekanntgabe dieser Bestimmung; Im Falle einer Nichteinhaltung wird der Übertreter der Justizbehörde angezeigt.

Unter Park-, Transit- und Transportorten verstehen wir alle an die Sportanlage angrenzenden Straßen, Straßen und Plätze im Umkreis von 500 Meter von seinem Außenumfang. Was die Bahnhöfe, Autobahnmautstellen, Flughäfen, Tankstellen und alle anderen Orte, an denen das Parken, der Transit oder die Beförderung von Personen, die an Sportveranstaltungen teilnehmen oder diese besuchen, beteiligt sind, gilt das Verbot für alle bestehenden Bauten auf dem Staatsgebiet.

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