Rauchbomben gegen die Polizei und ein Hakenkreuz auf dem Hemd. Unter den 3 DASPOs gibt es auch einen venezianischen Minderjährigen

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Heute, den Polizeikommissar der Provinz Bozen Paolo Sartori ausgestellt 3 Daspooder einstweilige Verfügungen gegen den Zugang zu Sportveranstaltungen für die Dauer von 1 Jahr gegen 2 Fans des „HC BOLZANO“ und einen minderjährigen Fan der Fußballmannschaft „Venezia FC“, wegen Verhaltens, das darauf abzielt, die öffentliche Ordnung und Sicherheit bei Sportveranstaltungen zu gefährden.

Zwei dieser Maßnahmen wurden jeweils gegen ebenso viele Eishockeyfans erlassen, einer im Alter von 25 und der andere im Alter von 31 Jahren, wegen Ereignissen, die am 6. Januar während des für die internationale Meisterschaft der „ICE Hockey League“ gültigen Spiels zwischen der Mannschaft „HC“ stattgefunden haben Bozen“ und das des „HC Valpustertal“, gespielt im Eisstadion „Sparkasse Arena“ in Bozen. Der 25-Jährige trug während des Spiels, während er in der Nähe der Brüstung stand, die den den örtlichen Fans gewidmeten Bereich abgrenzt, einen T-Shirt trägt eins auf der Rückseite auffälliges Hakenkreuz es zur Schau zu stellen und für das große Publikum auf der Tribüne deutlich sichtbar zu machen; Dieses Verhalten war gesetzlich ausdrücklich verboten und war daher Gegenstand einer Beschwerde bei der Justizbehörde.

Der 30-jährige Fan allerdings während der Phasen der öffentlichen Abwanderunggenauer gesagt in unmittelbarer Nähe der oben genannten Sportanlage In der Nähe des Bahnhofs „Bolzano Sud“.wo zahlreiche Fans der Gastmannschaft vorbeikamen, löste einen Große Rauch-/Böllerbombe Er warf ihn gegen die Agenten der mobilen Abteilung der Staatspolizei zur Verteidigung der Gästefans eingesetzt. Ein weiteres Verhalten, das nicht nur die öffentliche Ordnung und Sicherheit, sondern auch die Sicherheit der Polizeibeamten und der Gästefans ernsthaft gefährdet.

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Das dritte Daspo wurde gegen a erlassen 16-jähriger venezianischer Fander am 10. Februar im Druso-Stadion auf der „Canazza“-Tribüne (Bereich für Gästefans) einen Aufruhr auslöste Große Rauch-/Böllerbombe. Es hat neben anderen Zuschauern zu Boden geworfenWHO, geriet in Panik Da sie auf engstem Raum von einer Nebelwand umgeben waren, versuchten sie es auf unorganisierte Weise einer Atemwegsvergiftung entgehen das betraf sie, in einer Situation von echte Gefahr für ihre Sicherheit. Der kleine Venezianer-Fan erkannte, was er angerichtet hatte um nicht identifiziert zu werden ja ist verzerrte sein Gesicht mit einem Halswärmer, einer Mütze und der Kapuze seiner Jacke. Dank an Zusammenarbeit mit DIGOS aus Venedigkonnten unsere Kollegen aus Bozen Finden Sie es, Sanktionierung des unvorsichtigen Verhaltens das hat die öffentliche Sicherheit und die Sicherheit von Menschen ernsthaft gefährden die auf der Tribüne saßen und das Fußballspiel verfolgten.

Die Konsequenz des Daspo für alle drei Fans ist das Zutritt verboten an allen Orten, an denen auf dem Staatsgebiet Sportveranstaltungen im Zusammenhang mit nationalen professionellen und semiprofessionellen Meisterschaften, internationalen Turnieren, Freundschaftsspielen sowie an allen Orten stattfinden, an denen die an den oben genannten Meisterschaften beteiligten Mannschaften trainiert werden und an den stattfindenden Wettbewerben im Rahmen der vom italienischen Fußballverband oder vom italienischen Nationalen Olympischen Komitee (CONI) anerkannten Einrichtungen und Organisationen teilnehmen.

Die Sperre gilt für jedes Spiel der in der Bestimmung genannten Sportart und für die Zeit dazwischen zwei Stunden vor Beginn Und zwei Stunden nach Ende jeder Sportveranstaltung, auch an Bahnhöfen, Autobahnmautstellen, Flughäfen, Tankstellen und allen anderen Orten, die am Parken, Transit oder Transport von Teilnehmern oder Teilnehmern an den Wettbewerben selbst interessiert sind, immer für den gleichen Zeitraum ab dem Datum der Bekanntgabe dieser Bestimmung . Bei Nichteinhaltung wird der Täter der Justizbehörde angezeigt.

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Unter Park-, Transit- und Transportorten verstehen wir alle an die Sportanlage angrenzenden Straßen, Straßen und Plätze in einem Umkreis von 500 Metern um deren Außenumfang. In Bezug auf Bahnhöfe, Autobahnmautstellen, Flughäfen, Raststätten und alle anderen Orte, an denen das Parken, der Transit oder die Beförderung von Teilnehmern oder Zuschauern von Sportveranstaltungen erfolgt, gilt das Verbot für alle bestehenden Bauwerke im nationalen Bereich.

„Es ist nicht möglich, dass jemand, der in Ruhe ein Stadion besucht, um sich ein Sportereignis anzuschauen, aufgrund des rücksichtslosen Verhaltens einer kleinen Minderheit solche Risiken eingeht oder Zeuge provokativer Verhaltensweisen wird, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen.“ – betonte Kommissar Sartori –. Aus diesen Gründen habe ich beschlossen, diese Maßnahmen zu ergreifen, in der Hoffnung, dass sie dazu beitragen können, diesen Personen bewusst zu machen, was aus der Sinnlosigkeit ihres Verhaltens hätte resultieren können.“

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