Polizeihauptquartier Bozen * Fußball: „MINDERJÄHRIGER VENEZIA-FAN VERURSACHT PANIK AUF DER RÜCKSEITE UND GEFÄHRDET DIE SICHERHEIT DER ANWESENDEN, AUSGESTELLT DASPO FÜR EIN JAHR“

Polizeihauptquartier Bozen * Fußball: „MINDERJÄHRIGER VENEZIA-FAN VERURSACHT PANIK AUF DER RÜCKSEITE UND GEFÄHRDET DIE SICHERHEIT DER ANWESENDEN, AUSGESTELLT DASPO FÜR EIN JAHR“
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13:03 Uhr – Freitag, 26. April 2024

Der Polizeikommissar der Provinz Bozen, Paolo Sartori, erließ heute drei DASPOs – also einstweilige Verfügungen gegen den Zugang zu Sportveranstaltungen – mit einer Laufzeit von einem Jahr gegen zwei „HC BOLZANO“-Fans und einen „minderjährigen Fan der Fußballmannschaft Venezia FC“ wegen gezielten Verhaltens bei der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei Sportwettkämpfen.
Zwei dieser Maßnahmen wurden jeweils gegen ebenso viele Eishockeyfans, einer im Alter von 25 und der andere im Alter von 31 Jahren, für die unten dargestellten Ereignisse erlassen, die am 6. Januar letzten Jahres während des für die internationale Meisterschaft „ICE Hockey League“ gültigen Spiels zwischen den USA stattfanden Mannschaft des „HC Bozen“ und des „HC Valpustertal“, gespielt im Eisstadion „Sparkasse Arena“ in Bozen:

– Der 25-Jährige trug während des Spiels, während er in der Nähe der Brüstung stand, die den den örtlichen Fans gewidmeten Bereich abgrenzte, ein T-Shirt mit einem auffälligen Hakenkreuz auf der Rückseite, um es zur Schau zu stellen und es für das große Publikum deutlich sichtbar zu machen auf der Tribüne anwesend sein; Dieses Verhalten ist gesetzlich ausdrücklich verboten und wurde daher auch bei der Justizbehörde angeklagt.

– Der 30-jährige Fan befand sich jedoch während der Phasen des Publikumsabzugs in unmittelbarer Nähe der oben genannten Sportanlage, genauer gesagt in der Nähe des Bahnhofs „Bolzano Sud“, einem Ort, an dem die zahlreichen Fans zu Gast waren Das Team kam vorbei, löste einen großen Rauch/Feuerwerkskörper aus und warf ihn auf die Agenten der mobilen Abteilung der Staatspolizei, die zur Verteidigung der Gastfans eingesetzt wurden; Dieses Verhalten gefährdet nicht nur die öffentliche Ordnung und Sicherheit, sondern auch die Sicherheit der Polizeibeamten und der Gästefans.

Das dritte DASPO wurde jedoch gegen einen 16-jährigen venezianischen Fan erlassen, der sich am vergangenen 10. Februar im Druso-Stadion während des Fußballspiels zwischen „FC Südtirol“ und „Venezia FC“ in der „Canazza“ aufhielt „Die Tribüne, ein Bereich, der den Gastfans gewidmet ist, zündete eine große Rauchbombe/einen Feuerwerkskörper und warf sie neben anderen Zuschauern auf den Boden, die in Panik gerieten, als sie auf engstem Raum von der Rauchwand umgeben waren und es in Ordnung brachten Möglichkeit, der Atemwegsvergiftung zu entkommen, von der sie betroffen waren, in einer Situation, in der eine echte Gefahr für ihre Sicherheit bestand. Um nicht entdeckt zu werden, hatte der kleine venezianische Fan erkannt, was er angerichtet hatte, indem er sein Gesicht mit einem Halswärmer, einer Mütze und der Kapuze seiner Jacke verzerrte. Dank der Zusammenarbeit mit dem DIGOS von Venedig konnten die Bozener Kollegen ihn identifizieren und dem Polizeikommissar ermöglichen, das DASPO gegen ihn zu erlassen, um das unvorsichtige Verhalten zu sanktionieren, das die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Menschen ernsthaft gefährdete waren auf der Tribüne und schauten uns das Fußballspiel an.

Die vom Polizeikommissar erlassene Regelung wurde lediglich unter Berücksichtigung des minderjährigen Alters des Empfängers auf ein Jahr begrenzt.
Als Folge von DASPO wird dem 16-jährigen venezianischen Fan – sowie den beiden oben genannten Eishockeyfans – nun der Zutritt zu allen Orten verboten, an denen auf dem Staatsgebiet Sportveranstaltungen stattfinden, die sich auf nationale Profi- und Halbprofisportveranstaltungen beziehen Meisterschaften, internationalen Turnieren, bei Freundschaftsspielen sowie an allen Orten, die an der Ausbildung der an den oben genannten Meisterschaften beteiligten Mannschaften und an den Wettbewerben beteiligt sind, die im Rahmen der vom italienischen Fußballverband oder anerkannten Körperschaften und Organisationen vorgesehenen Aktivitäten stattfinden vom Italienischen Nationalen Olympischen Komitee (CONI). Das Verbot soll anlässlich jedes Spiels der in der Bestimmung genannten Sportart und für den Zeitraum zwischen zwei Stunden vor Beginn und zwei Stunden nach Ende jeder Sportveranstaltung, auch an Bahnhöfen und Autobahnmautstellen, verlängert werden und Flughäfen, Tankstellen und alle anderen Orte, die am Parken, Transit oder Transport derjenigen interessiert sind, die an den Wettbewerben selbst teilnehmen oder diese besuchen, immer für den gleichen Zeitraum ab dem Datum der Bekanntgabe dieser Bestimmung; Im Falle einer Nichteinhaltung wird der Übertreter der Justizbehörde angezeigt.

Unter Park-, Transit- und Transportorten verstehen wir alle an die Sportanlage angrenzenden Straßen, Straßen und Plätze in einem Umkreis von 500 Metern um deren Außenumfang. In Bezug auf Bahnhöfe, Autobahnmautstellen, Flughäfen, Raststätten und alle anderen Orte, an denen das Parken, der Transit oder die Beförderung von Teilnehmern oder Zuschauern von Sportveranstaltungen erfolgt, gilt das Verbot für alle bestehenden Bauwerke im nationalen Bereich.

„Es ist nicht möglich, dass jemand, der in Ruhe ein Stadion besucht, um sich ein Sportereignis anzusehen, aufgrund des rücksichtslosen Verhaltens einer kleinen Minderheit solche Risiken eingeht oder Zeuge provokativer Verhaltensweisen wird, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen“, betonte Kommissar Sartori. Aus diesen Gründen habe ich beschlossen, diese Maßnahmen zu ergreifen, in der Hoffnung, dass sie dazu beitragen können, diesen Personen bewusst zu machen, was aus der Sinnlosigkeit ihres Verhaltens hätte resultieren können.“

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