Di Leo bleibt an der Spitze der Staatsanwaltschaft von Agrigent, Berufung von Roberta Buzzolani abgelehnt – SiciliaTv.org

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Giovanni Di Leo bleibt an der Spitze der Staatsanwaltschaft von Agrigent. Die Richter der ersten Abteilung des regionalen Verwaltungsgerichts Latium unter dem Vorsitz von Francesca Petrucciani lehnten die Berufung der Richterin Roberta Buzzolani, der derzeitigen Staatsanwältin von Sciacca, ab, mit der sie die Aufhebung der Ernennung von Di Leo zum Leiter der Staatsanwaltschaft von Agrigent beantragt hatte . Roberta Buzzolani, vertreten durch die Anwälte Giovanni und Giuseppe Immordino, hatte den Beschluss des Plenums des CSM angefochten, der im vergangenen Juli Giovanni Di Leo, vertreten durch die Anwältin Maria Beatrice Miceli, die Rolle des Generalstaatsanwalts der Republik Agrigent übertragen hatte.

Am 26. Juli wählte der CSM Di Leo, der 17 positive Stimmen (einschließlich der von Vizepräsidentin Pinelli) gegen die 12 von Roberta Buzzolani erhielt. Die Ernennung wurde daher vom derzeitigen Staatsanwalt von Sciacca angefochten, der sich über die Unrechtmäßigkeit des Urteils des Obersten Rates der Justiz und insbesondere über die Bewertung sogenannter „spezifischer Indikatoren“ wie der bereits erfolgten Besetzung von Führungspositionen beschwerte . Für die Richter der TAR Latium, die in der Sache entscheiden sollen, „ist das Urteil des CSM nicht unlogisch, es basiert auf einer rein leistungsbezogenen Beurteilung und kann nicht durch eine andere Beurteilung des Verwaltungsrichters untergraben werden“.

Die Verwaltungsrichter betonten, dass „das CSM bei der Zuweisung von Führungs- und Halbleitungsfunktionen über einen weiten Ermessensspielraum verfügt, der hinsichtlich seiner Legitimität nur dann in Frage gestellt werden kann, wenn er durch Unangemessenheit, Auslassung oder falsche Darstellung von Tatsachen, Willkür oder Fehlen entkräftet wird.“ Motivation”. Die TAR schreibt: „Di Leo verfügt über Erfahrung sowohl im zivilen als auch (hauptsächlich) im strafrechtlichen Bereich, da er in erstinstanzlichen Ämtern und am Obersten Kassationsgericht Richter- und Strafverfolgungsfunktionen ausgeübt hat.“

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