Bisceglie-Mofetta, Verkehrsbeschränkung und Sicherheitsmaßnahmen

Anlässlich des Spiels zwischen Bisceglie und Molfetta, das als Playoff-Finale der Gruppe A der Eccellenza Pugliese-Meisterschaft gilt, wurden aus Gründen der öffentlichen Ordnung einige außerordentliche Maßnahmen zur Verkehrssteuerung, Ordnung und Sicherheit getroffen.
Im Einzelnen gelten von 14.00 bis 19.30 Uhr am Sonntag, 28. April, und in jedem Fall bis zum Ende des Spiels die folgenden Bestimmungen:
  • Verkehrs- und Parkverbot für Fahrzeuge in der Via Michele D’Addato, wodurch die Durchfahrt nur für Autos und Busse gestattet wird, die für den Transport von Molfetta Calcio-Fans auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der Via Giovanni Bovio und der Kreuzung mit dem Parkplatz vor Carrara verwendet werden Salsello.
  • Verkehrs- und Parkverbot mit Zwangsräumung in der Via Carrara Salsello, das den Zugang und das Parken innerhalb des Stadions nur für Fahrzeuge gestattet, die für den Transport der Gastmannschaft verwendet werden, und für eine Anzahl von höchstens 12 Fahrzeugen, die mit einer besonderen Genehmigung der AS Bisceglie srl ausgestattet sind zuvor dem örtlichen Polizeikommando sowie den Pressediensten, der Polizei und den öffentlichen Rettungsdiensten mitgeteilt.
  • Parkverbot mit Zwangsräumung für Fahrzeuge in der Via della Libertà, auf dem für lokale Fans reservierten Freiraum vor dem Eingang zur Tribüne.

Darüber hinaus werden weitere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, darunter die Installation mobiler Barrieren an verschiedenen strategischen Standorten (Eingang über Michele D’Addato von via Bovio; via Bovio / via Canonico Pasquale Uva; via Bovio / via della Libertà; via Luigi Di Molfetta / via della Libertà; via della Libertà / Carrara Salsello) und der Einsatz von Sichtschutzbarrieren – New Jersey um 12:00 Uhr, um die Zugangsbereiche der gegnerischen Fans an der Kreuzung von Via M. D’Addato und Carrara Salsello zu trennen.

Im Umfeld des städtischen Stadions „G. Ventura“ und in den umliegenden Bereichen im Umkreis von 100 Metern ist der Verkauf von Getränken in Glasbehältern und Dosen untersagt. Es ist nicht gestattet, Glasflaschen oder Dosen mit alkoholischen oder alkoholfreien Getränken sowie andere Gegenstände, die potenziell stumpfe Gegenstände darstellen könnten, in das Stadion einzuführen.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken innerhalb des Stadions ist nicht gestattet, während der Verkauf von alkoholfreien Getränken nur an gewerbliche Betreiber mit der erforderlichen Genehmigung und nach Abfüllung in Plastikbecher gestattet ist.

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