Santa Marinella, vor den Europawahlen können nichtansässige Studenten endlich wählen

Bei den nächsten Europawahlen am 8. und 9. Juni eröffnet sich endlich eine neue Chance für die Rechte von Auswärtigen mit dem Gesetzentwurf „Wählen Sie, wo ich wohne“, der von der PD vorgelegt und von der Initiative „Wählen Sie dort, wo ich wohne“ unterstützt wird. Ausschuss.
Der der Kammer im Herbst 2022 vorgelegte Vorschlag sah vor, das Abstimmungsverfahren auf alle Wahlen und auf alle Personen auszudehnen, die sich aus Gründen des Studiums, der Arbeit, einer Krankheit oder aus anderen berechtigten Gründen weit von der Wohngemeinde entfernt aufhalten.

Die rechte Regierung lässt sich jedoch Zeit und billigt nur einen Teil des Vorschlags, indem sie das Wahlrecht einschränkt und festlegt, dass Studierende, die nicht zu Hause sind, bei der Europawahl nur noch für die Listen und Kandidaten ihres Gebiets stimmen können Herkunftswahlkreis, ohne in die Wohngemeinde zurückkehren zu müssen.
Zu diesem Zweck hat die Demokratische Partei von Santa Marinella und Santa Severa im letzten Stadtrat den von Stadträtin Paola Fratarcangeli illustrierten Antrag „Abstimmen, wo ich wohne“ vorgelegt und genehmigt. Der Antrag verpflichtet die Verwaltung, die Genehmigung des gesamten Gesetzesentwurfs zu unterstützen, der derzeit im Parlament anhängig ist und darauf abzielt, allen Nichtansässigen (nicht nur Studenten), die derzeit nicht anwesend sind, die Ausübung ihres Wahlrechts in Ihrer Gemeinde zu ermöglichen Residenz. Dieser Antrag stellt für die Demokratische Partei einen wichtigen ersten Schritt auf dem Weg dar, den die Politik einschlagen muss, um das weitverbreitete Phänomen des Abstinenzismus einzudämmen, das in den letzten Jahren insbesondere bei Mädchen und Jungen, die auswärts lernen, zugenommen hat.
Italien ist derzeit das einzige Land in ganz Europa, das keine Abwesenheitswahl zulässt.
Die neue Abstimmungsmethode, die in einer experimentellen Form durch Artikel 1-ter des Gesetzesdekrets Nr. eingeführt wurde. 7/2024, umgewandelt durch Gesetz Nr. 38/2024 wird Studierenden gewährt, die für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten in einer Gemeinde außerhalb ihrer Wohnregion ansässig sind.
Interessierte Studierende müssen bis zum 5. Mai 2024 einen konkreten Antrag bei der Wohnsitzgemeinde einreichen, indem sie ein spezielles Formular auf der Website des Innenministeriums verwenden.

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