Sozialer Wohnungsbau für Bewohner für 5 Jahre? Die Consulta lehnt Venetien ab

Sozialer Wohnungsbau für Bewohner für 5 Jahre? Die Consulta lehnt Venetien ab
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Das Verfassungsgericht hat mit Satz Nr. 67 von 2024 erklärte die Bestimmung des Regionalgesetzes Venetien (Gesetz Nr. 39 von 2017) für verfassungswidrig wodurch die Einwohnerzahl in der Region für mindestens fünf Jahre eingeschränkt wurde. Eine historische Entscheidung, die das bekräftigt Zugang zu Sozialwohnungen (ERP) nur für Bürger und Ausländer Das Recht auf Wohnraum ist ein unantastbares Recht jeder Person, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in einem bestimmten Gebiet.

Eine ungerechtfertigte Behinderung des Rechts auf Wohnraum

Die fragliche Regelung in Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a des 2017 eingeführten Regionalgesetzes sah vor, dass für den Zugang zu ERP-Wohnungen der Nachweis eines Wohnsitzes von mindestens fünf Jahren in Venetien erforderlich ist. Eine Forderung, die laut Consulta offensichtlich war unangemessen und diskriminierendda es den tatsächlichen Wohnbedarf der Bürger nicht berücksichtigte und den Zugang zu Wohnraum für Bedürftige behinderte, unabhängig von ihrer Wohnsitzgeschichte.

Tatsächlich hielt der Rat diese Anforderung für unangemessen und im Widerspruch zu den in Artikel 3 der italienischen Verfassung verankerten Grundsätzen der Gleichheit und Angemessenheit.

Die Consulta: Priorität hat das Bedürfnis, nicht der Wohnsitz

In seinem Urteil betonte das Verfassungsgericht, dass das Recht auf Wohnraum ein durch die italienische Verfassung geschütztes Grundrecht ist und dass der Zugang zum ERP allen Menschen gewährleistet werden muss, die sich in einer Notsituation befinden. ohne Diskriminierung aufgrund der Aufenthaltsdauer.

Das Gericht betonte, dass ein längerer Aufenthalt in einem Hoheitsgebiet keine Strafe darstellt verlässlicher Indikator für den Wohnungsbedarfda diejenigen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, oft gezwungen sind, auf der Suche nach Arbeit oder besseren Möglichkeiten umzuziehen.

Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass durch die fünfjährige Aufenthaltserfordernis diejenigen diskriminiert werden, die aus beruflichen, Studien- oder anderen Gründen keinen dauerhaften Wohnsitz in Venetien haben konnten.

Was passiert jetzt?

Die Entscheidung des Rates beinhaltet die Aufhebung der fünfjährigen Wohnsitzerfordernis für den Zugang zum ERP in Venetien. Die Ater (Territorialagenturen für Wohnungsbau) müssen daher ihre Bekanntmachungen und ihre Rankings überprüfen, um den neuen Rechtsvorschriften zu entsprechen.


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Die Abschaffung der fünfjährigen Aufenthaltserfordernis für den Zugang zum ERP in Venetien stellt einen Schritt vorwärts hin zu einem integrativeren und unterstützenderen Italien dar, in dem das Recht auf Wohnraum allen garantiert ist, ohne jegliche Diskriminierung.

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