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Nach den Einschränkungen durch den Covid-19-Lockdown hat sich die Tendenz ausgeweitet, private Fitnessstudios in Eigentumswohnungsgaragen einzurichten. Tatsächlich haben viele in diesen Räumen die Möglichkeit erkannt, eine Umgebung für körperliche Aktivität zu schaffen, indem man sie mit Gewichten, Bänken, Gummibändern, Heimtrainern, Crosstrainern und anderen Geräten für die Freikörperfitness oder mit Gewichten ausstattet. Die glücklichsten haben sogar ganze Garagen umgebaut und teilweise einen Stellplatz eingebüßt, um daraus ein echtes Mini-Sportzentrum zu machen.

Es stellt sich jedoch die Frage: Ist es legitim, ein solches zu bauen? Fitnessstudio in der Garage der Eigentumswohnung? Welche gesetzlichen Regelungen regeln diesen Fall? Um diese Fragen zu beantworten, ist es notwendig, die aktuelle Gesetzgebung zu Eigentumswohnungen und Stadtplanung zu analysieren, um die Grenzen zu skizzieren, innerhalb derer diese Praxis als rechtmäßig angesehen werden kann.

Fitnessstudio in einer Eigentumswohnungsgarage: Was das Gesetz sagt

Habe eine Fitnessstudio in der Garage der Eigentumswohnung Es ist eine kostengünstige und bequeme Möglichkeit, jederzeit zu trainieren. Es muss jedoch unbedingt geklärt werden, ob diese Wahl aus rechtlicher Sicht tatsächlich machbar ist.

Allgemein, Es gibt kein Verbot, ein Fitnessstudio einzurichten in Ihrer eigenen Garage. Da es sich um Privateigentum handelt, steht es dem Eigentümer frei, es für die von ihm als angemessen erachtete Nutzung zu nutzen, sofern es andere Eigentumswohnungen nicht stört.

Das bedeutet, dass die Aufstellung von Fitnessgeräten wie Hanteln, Bänken, Heimtrainern oder Laufbändern möglich ist, allerdings muss darauf geachtet werden, dass insbesondere in den Abend- und Nachtstunden kein übermäßiger Lärm entsteht.

Einhaltung der Eigentumswohnungsordnung, insbesondere der damit verbundenen zum Verbot der Verwendung lauter Systeme, ist unerlässlich, um das zivile Zusammenleben von Eigentumswohnungen zu gewährleisten. Würden die Lärmemissionen von einer nennenswerten Anzahl von Eigentumswohnungen wahrgenommen, könnten sie den Straftatbestand der Ruhestörung darstellen und damit strafbar sein gemäß Artikel 659 des Strafgesetzbuches.

Um straf- und zivilrechtliche Sanktionen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die folgenden Regeln zu beachten:

  • die in der Eigentumswohnungsordnung festgelegten Ruhezeiten einhalten;
  • Vermeiden Sie den Einsatz lauter Systeme, insbesondere nachts und an Feiertagen.
  • Wenn es notwendig ist, diese Systeme zu verwenden, reduzieren Sie deren Lautstärke auf ein Minimum.

Die durch die Eigentumswohnungsordnung auferlegten Grenzen

Auch wenn das Gesetz die Einrichtung eines Fitnessstudios in einer Eigentumswohnungsgarage nicht ausdrücklich verbietet, ist es wichtig, alle durch das Gesetz auferlegten Einschränkungen zu prüfen Eigentumswohnungsverordnung. Die Verordnung könnte tatsächlich konkrete Verbote enthalten, etwa die Verwendung von lauten Werkzeugen oder Vibrationen innerhalb einer Eigentumswohnung. Oder legen Sie Zeitfenster fest, in denen die Ausübung störender Tätigkeiten verboten ist. Daher ist es wichtig, die Eigentumswohnungsordnung sorgfältig zu lesen, bevor Sie mit der Einrichtung Ihres Fitnessstudios fortfahren.

Neben der Regelung empfiehlt es sich, auch die Grundsätze der guten Nachbarschaft und des gegenseitigen Respekts gegenüber anderen Eigentumswohnungen zu berücksichtigen. Das Vermeiden von Verhaltensweisen, die zu Störungen führen können, wie z. B. übermäßiger Gebrauch von lauten Werkzeugen oder nächtliches Training, trägt dazu bei, ein friedliches und gemeinschaftliches Klima in der Wohnanlage aufrechtzuerhalten.

Was Sie sonst noch wissen sollten, bevor Sie in der Garage einer Eigentumswohnung ein Fitnessstudio einrichten

Die Umwandlung Ihrer Garage in ein Fitnessstudio mit Eigentumswohnungen kann eine hervorragende Idee sein, um bequem zu Hause fit zu bleiben. Es ist jedoch wichtig, mit Vorsicht und Vorsicht vorzugehen und mehrere Aspekte zu berücksichtigen, die über das Einfache hinausgehen Lärm.

Vor Beginn jeglicher Arbeiten ist es unbedingt erforderlich:

  • Überprüfen Sie die Eigentumswohnungsordnung: Lesen Sie die Vorschriften sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass es keine Verbote oder Beschränkungen für die Einrichtung von Fitnessstudios in Garagen gibt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Wohnungseigentumsverwalter um Klärung zu bitten;
  • die erforderlichen Genehmigungen einholen: Wenn es die Wohnungseigentumsordnung vorschreibt, kann es notwendig sein, dem Verwalter oder der Wohnungseigentumsversammlung eine Genehmigung zu übermitteln, um mit den Bauarbeiten an der Turnhalle fortzufahren;
  • logistische Aspekte bewerten: Stellen Sie sicher, dass die Garage ausreichend groß ist, um das Fitnessstudio und die Geräte unterzubringen, und dass sie über ein konformes elektrisches System und ein effizientes Belüftungssystem verfügt.

Neben den rechtlichen und logistischen Aspekten ist es ebenso wichtig, Folgendes zu berücksichtigen:

  • Sicherheit: Stellen Sie sicher, dass die Garage eine sichere Umgebung für das Training bietet. Überprüfen Sie den Zustand der elektrischen Anlage, beseitigen Sie Gefahren und verlegen Sie rutschfeste Böden.
  • Hygiene: Halten Sie Ihre Garage sauber und hygienisch, um das Wachstum von Bakterien und Schimmel zu vermeiden. Sorgen Sie für eine regelmäßige Reinigung von Werkzeugen und Böden.
  • Gerüche: Ergreifen Sie Maßnahmen, um sie einzudämmen, z. B. die Verwendung von Lufterfrischern oder die Installation einer Absauganlage.
  • Lärm: Vermeiden Sie den Einsatz übermäßig lauter Werkzeuge, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, um andere Bewohner nicht zu stören.

Es ist auch wichtig, sich daran zu erinnern Es ist nicht möglich, aus der Garage einen Gewerbebetrieb zu machen. Dies liegt daran, dass es nicht möglich ist, anderen das Training in Ihrem Raum in Rechnung zu stellen, selbst wenn es sich dabei um einen symbolischen Beitrag zu den Kosten für Trainingsgeräte handelt.

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