Superbonus Sanierungen: 30 % Bonus von 2028 bis 2033. So ändern sich die Leistungen

Superbonus Sanierungen: 30 % Bonus von 2028 bis 2033. So ändern sich die Leistungen
Superbonus Sanierungen: 30 % Bonus von 2028 bis 2033. So ändern sich die Leistungen

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Wenn zwei Tests einen Anhaltspunkt geben, stellt der Superbonus-Erlass den ersten echten Test für eine Neufassung der Heimarbeitsleistungen dar. Das harte Vorgehen gegen die Übertragung von Krediten in dem dem Senat zur Umwandlung vorgelegten Text ist ein klares Signal für die Absicht der Regierung, den Umlauf von Steuergeldern zu stoppen, die durch Bauarbeiten entstehen und sich letztlich zu einer Belastung für die öffentlichen Finanzen entwickelt haben. Mit dem im Änderungsvorschlag des Vorstands enthaltenen Eingriff landet nun auch der Grundzuschuss für Sanierungen unter der Axt, der laut aktueller Statistik der im Jahr 2023 abgegebenen Erklärungen derzeit knapp 9 Milliarden an Abzügen wert ist.

Für diesen Bonus kommt es tatsächlich zu einer unerwarteten Kürzung, selbst wenn sie ab 2028 beginnt. Von diesem Jahr an bis 2033 beträgt der Vorteil nicht mehr 36 %, sondern 30 %. In diesem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass der Renovierungsbonus strukturell finanziert wird bei 36 %: ein Betrag, der mehrfach erhöht wurde. Der Rabatt beträgt derzeit 50 % bis zum 31. Dezember dieses Jahres. An sich hat die in der Exekutivänderung enthaltene Maßnahme daher vorerst kaum unmittelbare Auswirkungen.

Es gibt jedoch erste Anzeichen für eine Kürzung der Steuervergünstigungen, die der Sektor offenbar anstrebt. Es wird immer wahrscheinlicher, dass das nächste Haushaltsgesetz nicht auf den Steuernachlass von 50 % eingreift und damit die im Gesetz bereits vorgesehene Kürzung unterstützt: Auf diese Weise würde er ab 2025 auf 36 % und ab 2028 auf 30 % steigen . In diesem Zusammenhang ändern sich auch die Ausgabenobergrenzen. Von derzeit 96 Tausend Euro soll es im Januar 2025 auf die Hälfte steigen: 48 Tausend Euro. Eine Grenze, die ab 2028 bestätigt werden sollte. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie diese Kürzungen mit der möglichen Neuordnung der Eigenheimprämien zusammenpassen, die von vielen erwähnt wird und auch zur Anpassung an die Green Homes-Richtlinie notwendig ist.

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