Polizeipräsidium Perugia: Ab heute sind auch für die PS-Kommissare von ASSISI, CITTÀ DI CASTELLO und SPOLETO die beiden Prioritätspläne für die Ausstellung des Reisepasses innerhalb von 30 und 15 Tagen in Kraft. – Polizeipräsidium Perugia

Polizeipräsidium Perugia: Ab heute sind auch für die PS-Kommissare von ASSISI, CITTÀ DI CASTELLO und SPOLETO die beiden Prioritätspläne für die Ausstellung des Reisepasses innerhalb von 30 und 15 Tagen in Kraft. – Polizeipräsidium Perugia
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Um den zahlreichen Anträgen auf Ausstellung des Reisepasses nachzukommen, gelten ab heute auch die aktualisierten Verfahren zur Ausstellung der Ausbürgerungsgenehmigung für die Polizeistationen von Assisi, Città di Castello und Spoleto. Die neue Buchungsmethode, die ausschließlich online über die „Passagenda“ erfolgen muss, sieht auch eine Ausweitung der Öffnungszeiten des Passbüros der Polizeireviere Assisi, Città di Castello und Spoleto sowie der täglichen Verfügbarkeit vor Agenda. Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Agenda für die Buchung der Auslandserlaubnis in dringenden Fällen erstellt. Der Passantrag muss daher ausschließlich über die „Passport Agenda“ erfolgen, den von der Staatspolizei erstellten Onlinedienst, der über die Website https://passaportonline.poliziadistato.it mit SPID- oder CIE-Anmeldeinformationen erreichbar ist. Das System ermöglicht Ihnen neben der Eingabe des Antrags auch die Wahl des Tages und der Uhrzeit für die Zustellung der Unterlagen und die Abnahme der Fingerabdrücke (notwendig für die Ausstellung des Reisepasses). Die Buchung über „Passport Agenda“ ist die ausschließliche Methode zur Terminvereinbarung zum Zweck der Ausstellung der Expatriierungserlaubnis. Auch für das Passamt der Polizeistationen von Assisi, Città di Castello und Spoleto sehen die überarbeiteten Notfallverfahren, die nur bei Fehlen geeigneter Termine im Web-Tagebuch zur Befriedigung der Bedürfnisse des Bürgers angewendet werden können, Folgendes vor:

· für die Ausstellung des Reisepasses innerhalb von 30 Tagen – der Benutzer muss online einen Termin in der Prioritätsagenda buchen (nur für Notfälle bestimmt), eine bereits im Computersystem vorbereitete Selbstbescheinigung ausfüllen und ausdrucken, in der er sich anmelden muss die Gründe für die Dringlichkeit, Unterlagen, die unbedingt durch geeignete Korrespondenz belegt werden müssen und die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags vorzulegen sind;

· für die Ausstellung eines Reisepasses innerhalb von 15 Tagen – wenn im Prioritätskalender kein für seine Bedürfnisse nützliches Datum angegeben ist, muss der Benutzer die Selbstauskunft ausdrucken, die immer im selben IT-System erstellt wird, zusammen mit einer Dokumentation, die die Dringlichkeit bescheinigt an den Schalteröffnungstagen direkt bei der Polizei vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass das Passamt weiterhin unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar ist: [email protected].

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