Barletta, Diebstahl und Beschädigung eines Bahnhofsladens: zwei Minderjährige in der Gemeinde

Barletta, Diebstahl und Beschädigung eines Bahnhofsladens: zwei Minderjährige in der Gemeinde
Barletta, Diebstahl und Beschädigung eines Bahnhofsladens: zwei Minderjährige in der Gemeinde

BARLETTA – Zwei Minderjährige aus Barletta wurden aufgrund einer Vorsichtsmaßnahme des zuständigen Gerichts von Bari in einer Wohngemeinschaft untergebracht, da sie für einen Diebstahl aus dem Geschäft am Bahnhof Città della Disfida verantwortlich gemacht werden. Die Ermittlungen wurden von Beamten des Bahnpolizeireviers geführt. Die Fakten gehen auf den Februar letzten Jahres zurück, als der Laden zum dritten Mal ins Visier genommen wurde. Neben dem Diebstahl eines Großteils der Waren waren die beiden Jugendlichen für die schwere Beschädigung der Bauwerke verantwortlich. Die von der Staatsanwaltschaft des Jugendgerichts Bari koordinierten Ermittlungen ermöglichten es den Beamten, die Dynamik des Verbrechens zu rekonstruieren und in kurzer Zeit die Täter zu identifizieren sowie die gesamten gestohlenen Waren und das gestohlene Auto wiederzufinden denselben Tätern gelang es, unmittelbar nach dem Diebstahl die Wache zu erreichen und zu fliehen.

Tatsächlich stellten die Beamten nach einer früheren Informationsermittlung fest, dass den Minderjährigen ein Raum zur Verfügung stand, der als Lagerraum für die gestohlenen Waren diente, beschlagnahmten ihn und gaben ihn an den Geschäftsinhaber zurück. Die Ermittlungen gegen die beiden Minderjährigen, die der Justizbehörde bereits mehrfach wegen anderer Straftaten gemeldet wurden und bereits von der mündlichen Verwarnungsbestimmung des Polizeikommissars der Provinz Barletta Andria Trani sowie der Bestimmung des Daspo Urbano (Dacur) betroffen waren haben die einzelnen strafrechtlichen Verantwortlichkeiten dargelegt, so dass der Richter für vorläufige Ermittlungen des Jugendgerichts von Bari den Anträgen des für die Ermittlungen zuständigen Staatsanwalts mit dem Ziel Folge geleistet hat, eine vorsorgliche Maßnahme zur Unterbringung der Minderjährigen in zwei Gruppen zu erlassen Verschiedene Gemeinschaften für Minderjährige stehen der Justizbehörde zur Verfügung. Sie müssen sich für die Straftaten des schweren Diebstahls und der Hehlerei im Wettkampf sowie für die Inhaftierung wegen Drogenhandels verantworten.

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