Campobasso, Erläuterungen von „Molise Waters“ zu den Unannehmlichkeiten bezüglich des Wasserflusses

Campobasso, Erläuterungen von „Molise Waters“ zu den Unannehmlichkeiten bezüglich des Wasserflusses
Campobasso, Erläuterungen von „Molise Waters“ zu den Unannehmlichkeiten bezüglich des Wasserflusses

In der Pressemitteilung von GRIM SCaRL heißt es, dass die ASR Molise Acque „willkürlich beschlossen hat, die Wasserversorgung ihres Stausees Cese Basso zu reduzieren, und dabei die präventiven und obligatorischen Mitteilungen zur Weiterleitung an die Bürger und an GRIM SCaRL, den Manager des Water Service Integrated, unterlassen hat.“ der Stadt Campobasso”.

„In der Erklärung heißt es weiter, dass der Schließung des betreffenden Wasserlaufs „nicht, wie es hätte sein sollen, ein Programm zur Schließung des Versorgungsnetzes vorausgegangen sei, das für die Wiederherstellung des Wasserspiegels des Stausees von wesentlicher Bedeutung sei, und dies auch getan habe.“ Es ist GRIM nicht möglich, die Bevölkerung und die zuständigen Stellen zu warnen.

Die oben zitierten Behauptungen von GRIM entsprechen nicht der Realität.

Im Gegensatz zu den Angaben von GRIM bereits mit einer ersten Mitteilung des Unternehmens (Prot. 7075 vom 19. April 2024) an GRIM, EGAM, die Region Molise sowie die Präfekturen Campobasso und Isernia und alle Gemeinden Nachdem sie zu Ende gegangen waren, luden sie alle Verantwortlichen ein, für eine unverzichtbare Optimierung der Nutzung der Wasserressourcen zu sorgen, um mögliche Ineffizienzen zu begrenzen, und unterstrichen damit die volle Verpflichtung seitens der ASR Molise Acque, in jedem Fall Werte zu gewährleisten, die über dem Mindestwert liegen diejenigen, die im aktuellen Masterplan der Regional Water Authority (PRRA) vorgesehen sind.

Mit dem anschließenden Notizzettel. 8025 vom 06.05.2024, betreffend „Reduzierung der Unternehmenskosten. Mitteilungen“, die unter anderem an GRIM SCaRL, EGAM, die Region Molise und die Präfekturen Campobasso, Isernia, Benevento, Avellino, Foggia und Caserta sowie an alle betreuten Gemeinden gerichtet waren, sah die ASR Molise Acque das Risiko einer sofortige Reduzierung der gelieferten elektrischen Leistung aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Stromlieferanten.

In derselben Notiz wurde die äußerst heikle Lage und Dringlichkeit des Problems hervorgehoben, da die Abschaltung der Hebeanlagen theoretisch zu einer Unterbrechung der Wasserversorgung hätte führen können.

Um diesen Fall zu vermeiden, hat die ASR Molise Acque daher ausdrücklich eine Verringerung der Funktionsfähigkeit der Hebeanlagen vorgesehen (unbeschadet der Versorgung mit Wasserressourcen auf einem Niveau, das über den in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Mindestgrenzen liegt). Alle Themen befassen sich innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs mit einer unverzichtbaren Optimierung der Wasserressourcen mit dem Ziel, den Verbrauch zu reduzieren, damit die ASR Molise Acque das gewohnte Maß an Effektivität und Effizienz der erbrachten Dienstleistungen aufrechterhalten kann.

Das Vorstehende, das sich aus offiziellen Dokumenten ergibt, die im Rahmen des Protokolls erworben wurden, ermöglicht es uns, die weiteren Berichte in der Pressemitteilung von GRIM zu leugnen – in der wiederholt behauptet wird, dass der oben genannte Manager sich der geringfügigen Reduzierungen des Wasserdurchflusses nicht bewusst gewesen sei, die grob vorgenommen wurden als Unterbrechung des Wasserflusses aus, was völlig anders war und nie überprüft wurde – da letzterer wie alle anderen Empfänger der oben genannten Briefe im Voraus benachrichtigt wurde.

Aus rein technischer Sicht sieht sich ASR Molise Acque also gezwungen, die Angaben in der Pressemitteilung zu leugnen, nämlich dass GRIM „nicht in der Lage gewesen wäre, Maßnahmen zur Vermeidung dieser Unannehmlichkeiten zu ergreifen, da das Reservoir direkt verwaltet wird“. und ausschließlich von Molise Acque, da sich das Ventil, das die Versorgung des Netzes regelt, im Kontrollraum des oben genannten Tanks befindet, zu dem das GRIM-Personal keinen Zugang hat.“

Was GRIM behauptet, ist technisch nicht korrekt, da das Schließen des oben genannten Ventils zu einer schnellen Entleerung des nachgelagerten städtischen Wassernetzes sowie zu einem Überlaufen des Oberwasserspeichers und einer tatsächlichen Unterbrechung der Wasserversorgung geführt hätte. Darüber hinaus hätte jede diesbezügliche Regulierung durch dieses Unternehmen die Kenntnis des tatsächlichen Wasserbedarfs der Endverbraucher vorausgesetzt, der nur dem Verwalter des kommunalen Wassernetzes bekannt ist.

Im Gegenteil, die Vorschriften mussten ausgehend von „stromabwärts“ umgesetzt werden und dienten daher dem Schutz der Bürger des Wassernetzes im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und fielen aus diesem Grund in den Zuständigkeitsbereich der ausschließlichen Zuständigkeit von GRIM.

Aus den vorstehenden Ausführungen geht daher klar hervor, dass GRIM im Voraus und rechtzeitig benachrichtigt worden war und dass der einzige technische Eingriff, der zur Vermeidung der Unannehmlichkeiten durchgeführt werden musste, ausschließlich in der Verantwortung von GRIM und dem von ihr ernannten Personal lag. Hervorzuheben ist, dass GRIM direkt oder über externe Unternehmen, nachdem es über die laufende Reduzierung informiert wurde, die Möglichkeit hatte, die tatsächliche Situation in Echtzeit durch Fernerkennung und entsprechende Warnungen zu kontrollieren und zu überprüfen.

Ebenso war es die institutionelle Pflicht und Bürde von GRIM, die Kommunikation mit den Bürgern fortzusetzen und alles andere zu erledigen, was aufgrund seiner Rolle und Funktion als erforderlich war, wie es in der Vergangenheit unter ähnlichen Umständen mit dem vorherigen Kommunalverwalter der Fall war, der umgehend benachrichtigt wurde Als derzeitiger Geschäftsführer ist er seit längerem unter anderem mit der Steuerung und Überwachung der ihm anvertrauten kommunalen Wassernetze betraut.

Es ist auch zu beachten, dass die Beurteilung, die die notwendige Wahl zur Reduzierung des Wasserdurchflusses festlegte, von der Notwendigkeit der Eindämmung der Energiekosten diktiert wurde und die gegenteiligen Behauptungen von GRIM daher unbegründet sind.

Schließlich wird in der Pressemitteilung von GRIM nicht darauf hingewiesen, dass die letztgenannte Verwaltungsgesellschaft ASR Molise Acque hohe Beträge im Zusammenhang mit der vom Großhändler ASR Molise Acque kontinuierlich und pünktlich erbrachten Dienstleistung schuldet, die wiederholt gefordert wurde, da diese abgelaufen sind. und bis heute noch nicht bezahlt.

Die ASR Molise Acque, die sich vor der Verbreitung unbegründeter Nachrichten und Informationen hütet, behält sich das Recht vor, ihr Image sowie ihre Rechte und Interessen in allen für diesen Zweck zuständigen Stellen zu schützen.“

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