Jetzt ist es auch dann möglich, wenn der Mieter ein Unternehmen ist

Jetzt ist es auch dann möglich, wenn der Mieter ein Unternehmen ist
Jetzt ist es auch dann möglich, wenn der Mieter ein Unternehmen ist

Im Jahr 2023 wird der Pauschalsteuertrend wieder zunehmen. Berücksichtigt man nur Irpef, beträgt der Steuervorteil etwa 2,5 Milliarden Euro. Mittlerweile öffnet das Verfassungsgericht auch Mietern „unter Gewerbe- und Gesellschaftsregime“ die Türen. Und das Finanzamt präzisiert den „neuen“ Trockensteuersatz für Kurzzeitmieten: Er soll 26 % betragen, allerdings erst ab der Zweitwohnung.

Die Pauschalsteuer auf Miete kehrt nach zwei Jahren der Abschwächung zu einem wachsenden Trend zurück. Dies gilt sowohl für den Mitgliederzuwachs als auch für die größere Steuerersparnis. Das geht aus der neuesten Statistik der Steuererklärungen für das Jahr 2023 hervor. Doch das Wachstum könnte durch ein Urteil des Verfassungsgerichts weiter zunehmen, das am vergangenen Dienstag grünes Licht für die Pauschalsteuer auch dann gegeben hat, wenn der Mieter ein Unternehmen oder eine Firma ist . Allerdings sind die Auswirkungen des neuen Satzes von 26 % (und nicht mehr 21 %) auf Kurzzeitmieten, der am 1. Januar in Kraft trat, noch nicht bekannt.

Die Trockensteuer ist eine Möglichkeit für diejenigen, die Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien beziehen, eine einzige Steuer zu zahlen, die die IRPEF und zusätzliche lokale Steuern (kommunale und regionale) ersetzt. Außerdem können Sie so die Zahlung der Zulassungssteuer und der Stempelsteuer vermeiden, die normalerweise für die Registrierung, Kündigung und Verlängerung von Mietverträgen anfallen. Steuererklärungen eingereicht im Jahr 2023, erster Bericht a Anstieg der Zahl der Vermieter die die Pauschalsteuer anwenden. Die Gesamtzahl beträgt nun 2,8 Millionen, 3 % mehr als im Vorjahr. Der Pauschalsteuersatz beinhaltet einen Satz von 21 % nach dem System des freien Marktes für Mietverträge mit einem 4+4-Vertrag (vier Jahre plus die gleiche Anzahl an Verlängerungen) und stattdessen nach einem kontrollierten System mit einer Rate von 10 % für 3+2 Vermietungen. Beide Posten verzeichneten Zuwächse: Im ersten Fall stiegen die Gesamtmieten auf 12,8 Milliarden (+7,19 % pro Jahr), im zweiten liegen wir bei 6,8 Milliarden (+9,8 %).

In beiden Fällen handelt es sich offensichtlich um Langzeitmieten, da – wie kürzlich von der Agentur für Einnahmen klargestellt wurde – für kurze beträgt der Satz 26 %. Der letztgenannte Steuersatz gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres, als das Haushaltsgesetz vorsah, dass auf Mieten von weniger als 30 Tagen ein höherer Steuersatz von 26 % anzuwenden wäre. Diese Gebühr fällt jedoch an erst ab dem zweiten Standort und bis zum vierten. Wer also nur eine Wohnung vermietet, profitiert trotzdem vom 21-Prozent-Satz. Ab der fünften Wohnung besteht jedoch die Pflicht zur Eröffnung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

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Auch die Steuerersparnis für Vermieter nimmt zu, da sie – allein unter Berücksichtigung des IRPEF – berechnet wird ein Steuervorteil von rund 2,5 Milliarden Euro. Und man muss bedenken, dass der Gesamtbetrag sicherlich höher ausfallen wird, wenn man bedenkt, dass die Pauschalsteuer Sie auch von der Zahlung zusätzlicher Steuern sowie der Registrierungs- und Stempelsteuer befreit. All diese Zahlen dürften noch steigen, da das Verfassungsgericht am vergangenen Dienstag den Kreis der Begünstigten erweitert und auch die Türen für Mieter (d. h. Mieter) „unter Geschäftsregime“ geöffnet hat. Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass sich der Ausschluss von der Pauschalsteuer ausschließlich auf „die Vermietung von Immobilieneinheiten beziehen muss, die der Vermieter in Ausübung seiner Geschäftstätigkeit oder seiner Kunst/Berufstätigkeit durchführt“. Dabei kommt es jedoch nicht auf die „Qualität des Mieters“ an, sondern auch darauf, dass die zur Wohnnutzung überlassenen Räumlichkeiten anschließend auch für die berufliche Tätigkeit des Mieters genutzt werden.

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