was sich für Gastgeber ändert

Dort Quellensteuer auf Kurzzeitmieten sie bleibt auch im Jahr 2024 und für das Jahr 21 Prozent Gastgeber sie schnappen neue Verpflichtungen für die korrekte Berechnung der fälligen Steuern.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Der Trockenkupon für Kurzzeitmieten stieg von 21 auf 26 Prozent für diejenigen, die mehr als eine Wohneinheit pro Jahr vermieten, mit Anspruch auf den ermäßigten Satz auf Einkünfte aus einer der vermieteten Immobilien.

Im Sinne einer Vereinfachung wurde das Haushaltsgesetz 2024 abgeschafft Die Regeln für Vermittler und Online-Portalbetreiber bleiben unverändert. Der Steuerpflichtige muss die tatsächliche Steuer direkt bei der Abgabe seiner Steuererklärung ermitteln.

Die detaillierten Anweisungen stammen aus dem Rundschreiben der Agentur der Einnahmen Nr. 10/E/2024.

Die Quellensteuer bei Kurzzeitmieten bleibt bei 21 Prozent: Das ändert sich für Gastgeber

Die bevorstehende Sommersaison mit der absehbaren Zunahme der kurzfristigen Mietverträge macht eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema erforderlich Ab 1. Januar 2024 gelten neue Steuervorschriften und zu den neuen Pflichten, die für Online-Portalbetreiber vorgesehen sind.

Dort Haushaltsgesetz 2024Neben der Erhöhung der Trockensteuer auf kurzfristige Mieteinnahmen wurden auch die Vorschriften für neu gestaltet Erfüllungen zu zahlen von den Subjekten, die Immobilienmaklertätigkeiten ausüben, einschließlich der Standorte, die an der Kontaktaufnahme zwischen ihnen beteiligt sind Gastgeber und Touristen sowie bei der Erhebung der Gebühr.

Diese sind für die Bewerbung erforderlich Quellensteuer von 21 Prozent als Vorschuss auf die Höhe der Lizenzgebühren und Gebühren bei Zahlung der Beträge an den Begünstigten.

Im Hinblick auf eine Vereinfachung für Vermittler und Online-Portale ist daher vorgesehen, dass die anzuwendende Quellensteuer wie folgt beträgt: gilt immer als Anzahlung, unabhängig von der vom Begünstigten gewählten Steuerregelung. Die bisher geltenden Regeln gemäß Artikel 4 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. Stattdessen sah Art. 50 von 2017 vor, dass die Quellensteuer nur dann als Vorauszahlung gilt, wenn keine Möglichkeit zur Abgeltungssteuer besteht.

Und hier ist die Folgepflichten erwartet für Gastgeberdas heißt für diejenigen, die nachgeben Vermietung von Immobilien über Online-Plattformen: Bei der Steuererklärung wird es nötig sein Bestimmen Sie den tatsächlichen Betrag der fälligen Steuerwobei die Anwendungsfälle der Pauschalsteuer mit 21 Prozent, 26 Prozent oder der gewöhnlichen IRPEF-Besteuerung differenziert werden.

Kurzzeitmieten, dreifache Steuerberechnung für Gastgeber in der Steuererklärung

Wie im von der Agentur der Einnahmen veröffentlichten Rundschreiben zur Kurzzeitmiete hervorgehoben wird, ist für Steuerzahler, die Immobilien über Online-Portale vermieten, jährlich Folgendes verpflichtend:

  • die Steuer bestimmen ordentlich oder Ersatz fällig;
  • einen etwaigen Restbetrag der Steuer zahlenerhalten nach Abzug der angefallenen Quellensteuern, innerhalb der Frist für die Zahlung des Restbetrags der Einkommensteuern (30. Juni, sofern keine Verlängerung erfolgt);
  • Geben Sie die Daten der fälligen Steuer, der angefallenen Quellensteuer und der Reststeuer an Steuererklärung.

Es stehen daher drei Möglichkeiten zur Verfügung zur Besteuerung von Kurzzeitmieten:

  • für diejenigen, die mieten eine einzige ImmobilieneinheitEs besteht die Möglichkeit, sich für den Pauschalsteuersatz von 21 Prozent zu entscheiden;
  • für diejenigen, die mieten mehr als eine ImmobilieneinheitInnerhalb der Höchstgrenze von vier pro Steuerperiode beträgt die Pauschalsteuer 21 Prozent auf die Einkünfte aus einer dieser Einheiten und 26 Prozent auf die Einkünfte aus weiteren kurzzeitig vermieteten Einheiten. Die Auswahl der Immobilie, die der ermäßigten Besteuerung unterliegen soll, erfolgt in der Steuererklärung;
  • In allen Fällen ist es natürlich weiterhin möglich, Einkünfte aus Kurzzeitmieten zu besteuern, indem man sich für die normale IRPEF-Regelung entscheidet.

Im Wesentlichen, Nur im ersten Fall deckt die Quellensteuer tatsächlich die gesamte geschuldete Steuer ab. In den beiden anderen Fällen müssen jedoch die zusätzlichen Beträge aus der Steuererklärung für das Referenzjahr nachgezahlt werden.

Allerdings sieht die Regel vor, im Fall von Vermietung von mehr als vier Immobilieneinheitendie Vermutung, dass die Tätigkeit in unternehmerischer Form ausgeübt wird, auch wenn sie über Vermittler erfolgt, mit der daraus resultierenden Verpflichtung zur Offenlegung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und den damit verbundenen Steuerpflichten.

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