Gerechter Anteil, erstes Urteil in Europa: Meta schuldet der Deutschen Telekom zweistellige Millionenbeträge

Gerechter Anteil, erstes Urteil in Europa: Meta schuldet der Deutschen Telekom zweistellige Millionenbeträge
Gerechter Anteil, erstes Urteil in Europa: Meta schuldet der Deutschen Telekom zweistellige Millionenbeträge

Der Over-the-Top-Anbieter muss für den Datentransportdienst in den Telekommunikationsnetzen bezahlen, sofern dies zwischen den Parteien vereinbart wurde. Das Das Urteil des Kölner Gerichts auf der Klage zwischen der Deutschen Telekom und Meta: Der Richter entschied, dass das Unternehmen, dem Facebook gehört, den deutschen Betreiber bezahlen muss Dutzende Millionen Euro als Gebühr für die Datenübertragung in seinen Netzwerken unter Einhaltung des bestehenden Vertrags (auch wenn dieser von Meta gekündigt wird).

Das auf Wettbewerbssachen spezialisierte Gericht lehnte Metas Argumente ab nach Angaben der Deutschen Telekom hätte seine Marktmacht missbraucht überhöhte Gebühren erheben. Der Richter machte keine Angaben dazu, ob die Servicekosten des Telekommunikationsunternehmens fair und angemessen waren, entschied aber, dass dies der Fall sei Meta muss die Rechnungen der letzten drei Jahre bezahlen, nach dem, was er berichtet MLex.

„Das Urteil bestätigt, dass die Deutsche Telekom kann grundsätzlich Zahlung verlangen für einen wertvollen Dienst wie Datentransport, da er die Grundlage des Geschäftsmodells großer Internetunternehmen ist“, sagte das Telekommunikationsunternehmen.

Die Entscheidung des Kölner Gerichts ist Teil der breiteren europäischen Debatte über das sogenannte gerechter Anteildie gerechte Aufteilung der Kosten von Ultrabreitbandnetze notwendig, um große Datenmengen schnell zu transportieren, die größtenteils – wie die Telekommunikationsunternehmen betonen – von Benutzern von Over-the-Top-Unternehmen generiert werden. Aber inwieweit ist es fair, für den Transitdienst Gebühren zu erheben?

Der Satz: Meta muss für den Datenverkehr in den Netzwerken bezahlen von DT

Der Fall (Nummer 33 O 178/23) konzentriert sich auf einen bestimmten Tarif für Datentransitdienste und nicht auf „Peering“. im Allgemeinen also die direkte Verbindung zwischen zwei Netzwerken zum Austausch von Datenverkehr. Die Beziehung zwischen Meta und DT ist insbesondere von „Bezahltes Peering“da die beiden Netzwerke gegen eine Gebühr Datenverkehr miteinander austauschen.

Die Deutsche Telekom bestand darauf, dass Meta für den direkten Zusammenschaltungsdienst aufkommt, den sie auch nach der Vertragskündigung durch Meta weiterhin bereitstellte. Aber Meta argumentierte, dass der Vertrag ungültig sei, weil die Deutsche Telekom – so die Anwälte des Big-Tech – ihre Marktmacht missbraucht, indem sie überhöhte Gebühren erhebt. Das Unternehmen Ott hat angegeben, dass es den Direkttransferdienst nicht benötigt bereitgestellt von der Deutschen Telekom, weil Es hat Milliarden Euro in Unterseekabel, Rechenzentren und indirektes Peering investiert durch Content-Delivery-Netzwerke und Caching-Infrastrukturen.

Das Gericht stellte jedoch nicht fest, dass die Deutsche Telekom ihre Marktmacht durch die Erhebung überhöhter Gebühren für die Abwicklung des Datenverkehrs auf ihrem Internet-Backbone missbraucht hätte, und verlangte von Meta die Einhaltung der Vereinbarung über die bezahlte Peering-Gebühr.

„Wir sind mit der heutigen Entscheidung grundsätzlich nicht einverstanden, da rWir halten die Ansprüche der Deutschen Telekom für unbegründet und prüfen daher alle prozessualen Optionen.“sagte ein Sprecher von Halb.

Konkurrenz, Konflikt zwischen Social Media und Netzwerkbetreibern

Das Kölner Gericht berücksichtigte die unterschiedliche Verhandlungsmacht der beiden Unternehmen auf dem Markt IP-Datenübertragungsdienste, Metas marktbeherrschende Stellung in sozialen Netzwerken und die Einstufung durch das Bundeskartellamt als Unternehmen mit „grundlegender Bedeutung für den Marktwettbewerb“. Die Frage ist, ob die Deutsche Telekom in der Lage sein wird, die starke Marktposition von Meta, die sich aus der Abhängigkeit ihrer Nutzer von ihren Diensten in Deutschland ergibt, zu erreichen oder auszugleichen.

Meta könnte eine so starke Marktmacht haben um Ihren Datenverkehr umzuleiten ohne auf Netztransitdienste der Deutschen Telekom angewiesen zu sein, wie die Anwälte des amerikanischen Unternehmens betonten. Tatsächlich hat die Deutsche Telekom behauptet, sie verfüge über keine Verhandlungsmacht, da Meta möglicherweise auf indirekte Routen angewiesen ist, um sein IP-Backbone zu erreichen. Dies könnte jedoch zu einer Verschlechterung der Dienste Instagram, Facebook und WhatsApp führen, während die Deutsche Telekom – so ihre Anwälte – ihren Endkunden mit direkten Zusammenschaltungen von Meta qualitativ hochwertige Dienste garantieren will.

„Das Gerichtsverfahren zeigt, wie Meta seine Verhandlungsmacht nutzt, um seine kommerziellen Interessen gegenüber der Deutschen Telekom durchzusetzen, da Meta nicht die Absicht hat, einen Cent für einen äußerst wertvollen Dienst zu zahlen“, sagte das Telekommunikationsunternehmen.

Meta weist jeden Vorwurf eines Amtsmissbrauchs zurück in sozialen Medien, behauptet, in einem äußerst wettbewerbsintensiven Umfeld zu agieren. Andererseits, Der große Technologiekonzern betonte, dass die Deutsche Telekom rund 40 % des deutschen Breitbandmarktes hält dank seiner beträchtlichen Verhandlungsmacht bei den Transitpreisen.

Die Debatte um Fair Share

Es bleibt eine offene Debatte darüber, inwieweit die Over-the-Top-Anbieter für die intensive Nutzung der Internetbandbreite verantwortlich sind und in welchem ​​Umfang sie die Netzwerkkosten der Telekommunikationsbetreiber tragen müssen.

Die Europäische Kommission schätzt, dass der Telekommunikationssektor „mindestens“ 200 Milliarden Euro für die notwendigen Netzinvestitionen benötigt um diesen Verkehrsboom zu unterstützen. Von ihnen Telekommunikationsunternehmen sagen, dass Technologieunternehmen bei der Finanzierung teurer Netzwerk-Upgrades helfen sollten, wenn man bedenkt, dass Meta, Google, Amazon, Microsoft, Apple und Netflix über 55 % des gesamten weltweiten Datenverkehrs ausmachen. Im Moment leisten Big-Tech-Unternehmen jedoch nicht den gleichen Beitrag (die sogenannten gerechter Anteil), um die Netze zu verbessern und die Konnektivitätsziele der EU für 2030 zu erreichen.

Die Technologieunternehmen sind der Ansicht, dass die Erhebung von Gebühren, die sich an der Datenmenge orientieren, die durch Telekommunikationsnetze fließt, gegen die Regeln von verstoßen würde Netzneutralität der EU, die es Telekommunikationsbetreibern verbietet, bestimmten Internetverkehr zu blockieren oder ihm Vorrang einzuräumen.

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