Anci-Anhörung im Regionalrat zur öffentlichen Wasserversorgung und zum neuen Wohnungsbauplan

ANCI Puglia brachte die Position der Gemeinden in der Fünften Regionalratskommission zum Ausdruck, jeweils zum Stand der Umsetzung des LR 36/2023 „Neuer Wohnungsbauplan“ und zu LR Nr. 14/2024 über Bestimmungen für die Verwaltung des Integrierten Wasserdienstes (SII). Mit der Präsidentin Fiorenza Pascazio sind der Sekretär Alfredo Mignozzi, der Vizepräsident Noè Andreano, der Stadtplanungsdelegierte Giuseppe Giannone und das Vorstandsmitglied Piero Paparella anwesend.

​ANCI Puglia wurde zu einer Anhörung vorgeladen V Kommission des Regionalrates, jeweils zum Stand der Umsetzung des Regionalgesetzes 36/2023 „Neuer Wohnungsbauplan“ und zum Regionalgesetz Nr. 14/2024 über Bestimmungen für die Verwaltung des Integrierten Wasserdienstes (SII). Anwesend für ANCI Puglia, zusammen mit der Präsidentin Fiorenza Pascazio, dem Sekretär Alfredo Mignozzi, dem Vizepräsidenten Noè Andreano, dem Stadtplanungs- und Landschaftsdelegierten Giuseppe Giannone und dem Mitglied des Lenkungsausschusses Piero Paparella. In Bezug auf das Gesetz 36/2024 „Neuer Wohnungsbauplan“ unterstrich Anci Puglia die fruchtbare Synergie und institutionelle Zusammenarbeit mit der Region in dieser Angelegenheit, die in den verschiedenen technischen Treffen mit dem Delegierten „Landschafts- und Stadtplanung, Raumplanung, Raumplanung“ erzielt wurde. Rechtsanwalt Stefano Lacatena. Anci Puglia hat einen kontinuierlichen Dialog mit den Gemeinden begonnen und einen Prozess der kontinuierlichen Informations- und Schulungsunterstützung in Gang gesetzt, der darauf abzielt, die Umsetzung des Gesetzes zu fördern. (Vollständiges Video und Lehrmaterial von der neuesten Anci-Veranstaltung zum Thema „Entwicklung der Stadtplanung in Apulien“) .

Die Umsetzung der Rechtsvorschriften und die Verabschiedung von Maßnahmen durch die Gemeinden erfordern die Überwindung einiger Schwierigkeiten und erfordern physiologische technische Betriebszeiten, dies auch vor dem Hintergrund der jüngsten Änderungen der SUP-Verordnung, die von der Region am 22. April letzten Jahres genehmigt wurden. zu den Bedingungen des Ausschlusses von der in der Kunst vorgesehenen strategischen Umweltprüfung. 7 derselben Verordnung in Bezug auf den Bereich der Raumplanung oder Landnutzung, für den den Gemeinden die Rolle der Verfahrensbehörde zugewiesen wird. Darüber hinaus ist jede Gemeinde dazu aufgerufen, Analysen und Feststellungen im Hinblick auf die Grenzen der Kontexte durchzuführen, die für die Anwendung des regionalen Rechts in Frage kommen, und benötigt daher Zeit dafür. Es scheint jedenfalls, dass die Gemeinden an dem Beschluss zur Umsetzung und Umsetzung des LR 36/2024 arbeiten.

Über die Mit dem regionalen Gesetz über die Verwaltung des integrierten Wasserdienstes hat ANCI den eindeutigen und übergreifenden Wunsch der Gemeinden bekräftigt, sicherzustellen, dass die Kontrolle über diesen Dienst in Apulien weiterhin fest in öffentlicher Hand bleibt. Gewährleistung des gleichen Zugangsrechts und hochwertiger Dienstleistungen für alle Bürger. ANCI Puglia ist der Ansicht, dass es in dieser Phase wichtig ist, sich eingehender mit einigen Verfahrensaspekten zu befassen, die in der Verantwortung der Gemeinden liegen und im Regionalgesetz festgelegt sind, um ihnen einen friedlichen Beginn eines wahrhaft epochalen Übergangs zu ermöglichen. Gerade um den Gemeinden größtmögliche Unterstützung zu bieten, ihre Maßnahmen zu verknüpfen und den dem Gemeinderat vorzulegenden Verfahrensprozess zu bewerten, hat ANCI Puglia für den 22. Mai die Generalversammlung aller apulischen Bürgermeister einberufen. an dem auch die Region und die Wasserbehörde Apuliens teilnehmen und offene Fragen angesprochen werden.

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