Brände in Montagnareale, 39-Jähriger ebenfalls im zweiten Grad freigesprochen

Die von der Staatsanwaltschaft beim Patti-Gericht über den Staatsanwalt Alessandro Lia eingereichte Berufung wurde für „unzulässig“ erklärt. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Berufungsgericht von Messina in monokratischer Zusammensetzung das erstinstanzliche Urteil, mit dem im vergangenen Oktober ein 39-jähriger Bewohner von Montagnareale vom Vorwurf des Waldbrandes freigesprochen wurde.

Tatsächlich verzichtete der stellvertretende Generalstaatsanwalt mangels stichhaltiger Elemente auf die Berufung und bestätigte damit das am 23. Oktober von der Einzelrichterin des Patti-Gerichts, Giovanna Ceccon, verhängte erste Urteil, das den Mann vollständig und in allen Anklagepunkten freigesprochen hatte. Dem 39-Jährigen, der von Rechtsanwalt Francesco Giannì verteidigt wurde, wurde vorgeworfen, an mehreren Orten und in verschiedenen Bezirken seiner Wohngemeinde „mit mehreren Exekutivmaßnahmen desselben kriminellen Plans“, also mit dem erschwerenden Umstand, Feuer gelegt zu haben das andauernde Verbrechen.

Nach Angaben der Privatstaatsanwaltschaft war er für die Brände verantwortlich, die zwischen dem 30. Juli und dem 29. September 2012 in der Gegend von Montagnareale ausbrachen. Der Mann wurde im Juli 2015 wegen der Anklage, „mehrere Waldbrände verursacht zu haben“, vor Gericht gestellt. Nachdem die Voruntersuchung abgeschlossen und die Schlussfolgerungen der Parteien zurückgetreten waren, verkündete Richter Ceccon im Oktober 2023 das Urteil und sprach den Mann von allen Anklagepunkten frei.

Tatsächlich hätten sich aus den vorläufigen Erkenntnissen keine „ernsthaften, präzisen und übereinstimmenden Beweise“ gegen den 39-Jährigen ergeben. Der Freispruch wurde auch in zweiter Instanz bestätigt, wobei der stellvertretende Generalstaatsanwalt auf die Berufung verzichtete.

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