Lecce, der Kauf von Fernsehabonnements auf Piratenseiten ist kein Verbrechen. Das Gericht hat es entschieden

Lecce, der Kauf von Fernsehabonnements auf Piratenseiten ist kein Verbrechen. Das Gericht hat es entschieden
Lecce, der Kauf von Fernsehabonnements auf Piratenseiten ist kein Verbrechen. Das Gericht hat es entschieden

Der Kauf von Pay-TV-Abonnements auf einer Raubkopie-Website ist kein Verbrechen, führt jedoch zu einer Geldstrafe geringfügigerer Verwaltungsverstoßsolange elektronische Geräte hergestellt werden rein persönlicher Gebrauch. Dies entschied die zweite Strafsektion des Gerichts von Lecce am Ende eines Prozesses gegen mehrere Bürger mit Wohnsitz im Salento Das Verbrechen der Entgegennahme gestohlener Waren wurde bestritten für den Online-Kauf von IPTV-Abonnements (Internet Protocol Television) für die Streaming-Ansicht verschlüsselter und urheberrechtlich geschützter kostenpflichtiger Programme und Produkte.

Die Angeklagten

Gegen die Fernsehgiganten Mediaset Premium, Sky, Dazn, Disney Channel und RTI (italienische Fernsehsender) hat derzeit nur ein Teil der 23 Angeklagten Erfolg gehabt, wobei letzterer eine Zivilpartei gebildet hat, die Schadensersatz in Höhe von mindestens 80.000 fordert Euro zur Last des Angeklagten. Nach dem Anklagesatz hätten Nutzer auf illegale Weise Abonnements im Internet erworben.

Der Satz

Das Gericht akzeptierte jedoch die Argumente der Anwälte Pompeo Demitri, Luigi Suez, Riccardo Cuppone, Gabriele Borlizzi, Fabio Ruberto und Francesco Piro. Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass ihre Mandanten bereits zu Schaden gekommen seien Geldstrafe wegen Verstoßes gegen Artikel 174 ter des Gesetzes 633 von 1941 über den Schutz des Urheberrechts. Der einzige vorgesehene Fall ist, wenn die in Artikel 171 ff. des Gesetzes 174 vorgesehenen Straftaten nicht ebenfalls dazu beitragen, einschließlich Vervielfältigung, Reproduktion, Übertragung, unbefugte Verbreitung. Staatsanwältin Maria Vallefuoco hatte die Anklage beantragt. Zur Untermauerung ihrer Thesen führten die Verteidiger Urteile des Kassationsgerichts und des Verfassungsgerichts an. Die Verteidigungsthesen wurden von der Richterin der zweiten monokratischen Strafsektion, Bianca Todaro, angenommen. Alle anderen Angeklagten, die sich für l entschieden habenWeg des zusammenfassenden UrteilsSie müssen allerdings am 12. November vor Gericht erscheinen.

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