die von FLC CGIL vorgelegten Änderungen

Der FLC CGIL wurde weiterentwickeltdurch politische Kräfte, zwei Änderungsanträge für die Umsetzung des Gesetzesdekrets vom 7. Mai 2024, Nr. 60, Lager weitere dringende Bestimmungen zur Kohäsionspolitik.

Der Erste Abänderung betrifft die Änderung von Art. 29 Abs. 4 in Bezug auf Dauer der vorübergehenden Entsendung von befristeten Hilfskräften zugunsten von Mitarbeitern, die zur Umsetzung des Plans „Southern Agenda“ eingestellt werden. Die FLC CGIL beantragt, wie an allen Standorten vorgeschlagen, die Verlängerung der Frist vom 15. bis 30. Juni für die oben genannten Verträge und schlägt außerdem die Rechtsgültigkeit des Zeitraums vom 16. April bis 1. Mai 2024 vor, der von der Regierung unerwartet unterbrochen wurde. Tatsächlich enden die Aktivitäten, an denen Schulmitarbeiter beteiligt sind, um die im Plan „Southern Agenda“ vorgesehenen Maßnahmen zu unterstützen, nicht mit dem 15. Juni 2024, daher ist eine Verlängerung wichtig. Darüber hinaus ist, um vertragliche Hilfskräfte nicht zu benachteiligen, eine Rückwirkung der Rechtswirksamkeit der Verlängerung, wie erwähnt, ab dem 16. April 2024 erforderlich.

Es wurde auch schlug eine zusätzliche Änderung des Artikels vor. 29 des Gesetzesdekrets Nr. 60/2024, das die betrifft Situation von Lehrern, die aufgrund von Einschränkungen während Covid-19 von der Teilnahme an den Wettbewerbstests ausgeschlossen waren. Diesen Lehrern wurde die Stelle zugewiesen, nachdem sie aufgrund eines Urteils des regionalen Verwaltungsgerichts Latium die Möglichkeit erhalten hatten, die Zusatzprüfungen durchzuführen. Doch nach einem Beschluss des Staatsrates, der das erstinstanzliche Urteil reformierte, besteht für diese Lehrer die Gefahr, dass ihre Aufnahme in die Leistungsbewertung widerrufen wird und in der Folge auch der zwischenzeitlich unterzeichnete unbefristete Arbeitsvertrag unterzeichnet wird. Daher ist eine Regelung erforderlich, die den Anspruch auf Einstufung in die Leistungsrangliste und die Aufrechterhaltung des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses gewährleistet.

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