Sassari. Barkeeper mit Hammer getötet, Oberster Gerichtshof bestätigt lebenslange Haftstrafe | Nachricht

Sassari. Barkeeper mit Hammer getötet, Oberster Gerichtshof bestätigt lebenslange Haftstrafe | Nachricht
Sassari. Barkeeper mit Hammer getötet, Oberster Gerichtshof bestätigt lebenslange Haftstrafe | Nachricht

Lebenslange Haft für Claudio Dettori. Der Mord geht auf das Jahr 2021 zurück

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Redaktion von Sardegna Live, im Foto Antonio Fara

Heute, am 22. Mai, bestätigte das Kassationsgericht die lebenslange Haftstrafe für Claudio Dettori, einen 25-Jährigen aus Sassari, der des Mordes an Antonio Fara, einem 47-jährigen Barkeeper, beschuldigt wird, der in seiner Wohnung in mit einem Hammer getötet wurde Sassari im April 2021.

Der Oberste Gerichtshof lehnte die Berufung des Verteidigers des Angeklagten, Giuseppe Onorato, ab und verurteilte ihn endgültig zur Höchststrafe.

Zum Tatzeitpunkt war der obdachlose Dettori seit einigen Monaten Gast im Haus von Antonio Fara. Am 22. April vor drei Jahren wurde der Barkeeper tot in seiner Wohnung im Zentrum von Sassari aufgefunden, getötet durch Hammerschläge.

Vom ersten Moment an richtete sich der Verdacht der Ermittler auf Dettori. Vor seiner Flucht hatte der junge Mann die Polizei angerufen, um einen möglichen Mord in Faras Haus zu melden. Anschließend wurde er am späten Abend in einem Garten am Stadtrand von Sassari aufgespürt und festgenommen.

Am 25. Juli 2022 wurde er vom Schwurgericht von Sassari zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verurteilung wurde auch vom Berufungsgericht bestätigt, das den Angeklagten einer psychiatrischen Untersuchung unterzog, die ihn für verständnis- und willensfähig erklärte.

„Viele Fragen bleiben offen, angefangen beim Grund für den Anruf, den Dettori am Morgen nach Faras Tod getätigt hat, bis hin zum Motiv, das völlig ungeklärt blieb, nachdem die Hypothese eines Raubüberfalls aus dem ersten Grad fallen gelassen wurde“, kommentiert der Anwalt Onorato. Und auch hier sind die scheinbar gegensätzlichen psychiatrischen Gutachten zu meinem Mandanten verwirrend. Aber wie dem auch sei, der Oberste Gerichtshof hat jetzt das Sagen, ob wir uns an den Europäischen Gerichtshof in Straßburg wenden sollen.

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